Kreuzung Uttenhofen/Affalterbach Verkehrsschilder Anordnung
Kommentare
Sehr geehrte Frau Kemler, ich habe Ihnen ein Foto mitgeschickt um die Sicht aus Uttenhofen kommend darzustellen. Dieses Foto ist entstanden aus der Sicht wie ich an der Kreuzung (Stoppschild) stehe. Ich habe weder die korrekte Platzierung nach StVO noch sonst irgendwie in Frage gestellt. Jedoch ist diese Kreuzung aus meiner Sicht nicht wie jede andere, da die Straße aus Uttenhofen kommen im spitzen Winkel in die Kreuzung läuft. Wenn eine Versetzung des kompletten Schildes nach "hinten" also in Richtung Bahn nicht möglich ist, weil mal wieder irgend ein Paragraph dagegen spricht (armes Deutschland) dann wäre es aus meiner Sicht hilfreich den blauen Pfeil zu drehen, damit es einen kleineren Teil der Sicht beeinträchtigt. Wenn es kein erhöhtes Unfallaufkommen geben würde, warum sind dann vor kurzem die "Rillen" in den Asphalt gefräst worden? Auch mit Herrn Herker haben wir an der letzten Uttenhofener Bürgerversammlung über diese Kreuzung gesprochen. Gerne können Sie mich kontaktieren damit wir uns die Situation gemeinsam ansehen. P.S. ich möchte keinen nerven, nur einen Verbesserung der Situation. Gruß Christoph
von Kaindl Christoph am 14. Mai 2024 11:35
Sehr geehrter Melder, vielen Dank für Ihr Engagement. Wie in der vorherigen Antwort bereits erwähnt, werden wir in der Verkehrsschau Ende Mai die Schilder an der Kreuzung nochmal genau prüfen. Wir bitten Sie bis dahin um Verständnis und Geduld. Mit freundlichen Grüßen i.A. Anja Lederer
von Anja Lederer am 15. Mai 2024 11:58
Sehr geehrter Melder, vielen Dank für Ihren Eintrag im Bürgermelder. Wir haben die Situation vor Ort überprüft: Das Verkehrszeichen VZ 222-20 „Vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei“ ist gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) nach Lage und Höhe korrekt montiert. An dieser Einmündung müssen alle Fahrzeuge erst die Verkehrsinsel mit dem vorgenannten Schild passieren und wegen des Stoppschilds an der Haltelinie anhalten und dem querenden Verkehr die Vorfahrt gewähren. Durch das verpflichtende Vorfahren bis zur Haltlinie ist dann auch eine freie Sicht nach links gegeben. Ein erhöhtes Unfallaufkommen aufgrund der bestehenden Beschilderung mit dem VZ 222-20 konnte nach Rücksprache mit der zuständigen Polizeiinspektion nicht festgestellt werden. Trotzdem werden wir bei der Verkehrsschaut Ende Mai diese Stelle nochmal evaluieren. Freundliche Grüße i.A. Andrea Kemler
von Anja Lederer am 13. Mai 2024 14:11