Ladepunkte in Stellplatzsatzung voraussetzen
Kommentare
bitte nicht lasst doch die leute einfach ihr haus so bauen wie es den leuten am besten gefällt man baut ja immerhin nur einmal es wäre schön wenn auch mal nutzlose punkte aus einer satzung entfernt werden würden anstatt immer noch nur neue noch sinnlosere einträge zu machen wobei dieser vorschlag per se kein schechter ist da hier der kosten nutzenfaktor sehr gut ist und die meisten die ein neues haus bauen sich bestimmt drüber gedanken gemacht haben aber sich aus gewissen gründen gegen eine wallbox / deren vorbereitung entschieden haben diese entscheidung sollte man auch als stadt so akzepieren das gleiche gilt bei maßnahmen wie pv solarthermie dachneigung ziegelform ziegelfarbe etc auch pv und solar thermie sind sinnvoll und kosten nutzen technisch genial und habe ich wie eine wallbox auch zuhause. ABER: wenn sich jemand aktv dagegen entscheidet sollte ich mich als stadt nicht dagegen stellen da die gestaltung seines eigenen grundstückes bitte jedem eigentümer selbst überlassen werden sollt. einfach mehr leben und leben lassen. weniger vorschriften erleichtern doch allen beteiligen (architekt gemeinde/stadt landratsamt bauherr ) sehr viel geld und zeit welches dann wiederum besser für den klimaschutz verwendet werden kann. win win für alle beteiligten jeder hat das haus das einem gefällt undkann dieses auch schneller errichten die stadt hat geld für klimaschutzmaßnahmen und schöne parkanlagen und zusätzlich wird auch noch schneller cder wohnraummangel beseitigt
von nein am 18. Januar 2022 03:43
Sehr geehrter Herr Weichenrieder, gibt es hierzu Neuigkeiten? Auf die Ausführungen des Mitbürgers "nein": Der libertäre Ansatz ist eine schöne Idee, in der Praxis funktioniert es jedoch leider nicht. Jede:r würde völlig egoistisch alle Möglichkeiten zum eigenen Vorteil ausreizen, und für ein Miteinander bliebe nicht viel übrig. Auch trotz Stellplatzsatzung zeigt sich, dass Bürger:innen ihre Fahrzeuge nicht auf dem eigenen Grund unterbringen, da der Trend in Pfaffenhofen eher zum Drittwagen geht und/oder Garagen für andere Zwecke (Lagerfläche) genutzt werden. Unser Baurecht mag komplex sein und viele unnötige Regelungen beinhalten, jedoch sind viele funktionale Regelungen durchaus im Interesse von Eingentümer:innen, Bewohner:innen und anderen Mitbürger:innen da sie die Sicherheit (z. B. Flucht- und Rettungswege sowie Feuerwehrzufahrten) oder Nachteile für die Allgemeinheit (z. B. Stellplätze, Regenwasser) betreffen. Bei diesem Vorschlag geht es aber ganz klar um den Klimaschutzaspekt und einen schnellen Wandel hin zur Nachhaltigen Mobilität. Und ein großer Knackpunkt für Elektromobilität ist nun mal das alltagsintegrierte Laden des Fahrzeugs. Neue Gebäude werden für die nächsten 50 Jahre Nutzung gebaut - das kann eine Pflicht einen Elektroanschluss am Stellplatz vorzusehen keine zusätzlichen Kosten verursachen, da dies sowieso eingeplant sein müsste. Im Grunde stellt man somit nur einen einheitlichen Standard sicher, und verhindert dass Spardruck zu Einsparungen an der falschen Stelle führt welche kurz nach Bezug zusätzliche Kosten verursachen und die Gewährleistung einschränken. Mit freundlichen Grüßen Maximilian Dachs
von Maximilian Dachs am 3. April 2024 09:48
Sehr geehrte Melder, vielen Dank für Ihre Kommentare in unserem Bürgermelder. Es ist bereits gesetzlich geregelt, dass bei der Errichtung von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen jeder Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestatten werden muss. Bei Nicht-Wohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen muss jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestatten werden. Darüber hinaus muss mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Leitungsinfrastruktur bedeutet, dass eine „Wall-Box“ jederzeit ohne Probleme einfach eingerichtet werden kann – diese muss also nicht von vorneherein da sein. Ähnliche Regelungen greifen bei der Sanierung solcher Gebäude, jedoch erst ab höherer Stellplatzanzahl (beide Male dann mehr als 10 Stellplätze). Darüber hinaus gelten ab 01.01.2025 teilweise noch weitergehende Auflagen hinsichtlich der Herstellung von Ladepunkten. Die erwähnten gesetzlichen Vorgaben betreffen im Neubau ca. 90% des bei uns vorkommenden Geschosswohnungsbaus. Bei klassischen Einzel-, Doppel- oder Reihenhäusern ist es ohnehin unproblematisch ein Elektroauto zu laden. Die Stadt regelt örtlich die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze, der Gesetzgeber kümmert sich dann um die technischen Anforderungen an diese Stellplätze. Die Vorgaben des Bundesgesetzgebers reichen unserer Ansicht nach aus. In der am 25. April 2024 beschlossenen und ab dem 1. Juli 2024 in Kraft tretenden neuen Stellplatzsatzung hat die Stadt Pfaffenhofen einen Passus vorgesehen, wonach alle neu errichtenden Stellplätze mit einer eigenen Stromversorgung zur Aufladung von Elektrofahrzeugen ausgestattet werden müssen. Mit freundlichen Grüßen i.A. Erich Weisser
von Anja Lederer am 7. Mai 2024 11:51
Sehr geehrter Herr Dachs, vielen Dank für Ihre Meldung. Aus Sicht des Klimaschutzes ist Ihre Anregung durchaus interessant. Ein Ansatz, den wir gerne prüfen wollen. Über eine Satzungsanpassung müsste zuständigkeitshalber der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss zu gegebener Zeit entscheiden. Zunächst wollen wir uns hinsichtlich des genauen Regelungsinhalts bzw. der rechtlichen Anforderungen an eine entsprechende Norm mit den zuständigen Fachstellen im Bauwesen abstimmen. Dies (und etwaige weitere Verfahrensschritte) wird aber schon etwas Zeit in Anspruch nehmen, wofür wir an dieser Stelle um Ihr Verständnis bitten möchten. Gerne stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 08441 / 78 179 für etwaige Fragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Roland Weichenrieder Sachgebiet Bauverwaltung
von Claudia Wößner am 9. Juni 2021 13:24