Auf die Bedeutung eines Tempolimits hinweisen
Kommentare
Sehr geehrte Frau Pelzl, das Schild der 30 Zone ist zwar nun gut einsehbar, aber leider hat dies keine Auswirkungen auf die Geschwindigkeiten die einige und wie schon gesagt nicht wenige Autofahrer hier an den Tag legen. Besonders zu den Stosszeiten gegen Abends wird hierhin einem beruhigten Wohngebiet, ein Tempo an den Tag gelegt das einfach nur unverantwortlich ist. Einzelne verwechseln Nachts sogar das Ganze mit einer Rennstrecke. Des öfteren beglücken( Ironie off ) uns diese Fahrer mit quietschenden Reifen, wenn die Kurve am Schönblick ausgetestet wird, obwohl überall Autos parken. Die lang gezogene Strasse verleitet anscheinend über jegliches Tempolimit hinwegzusehen.Das rechts vor links findet kaum Beachtung und es ist schon ein Glück das ausser ein paar Blechschäden noch nichts schlimmeres passiert ist Es wäre eine grosse Bitte an Sie, bzw. die Stadtverwaltung, eine Möglichkeit zu finden um das Bewusstsein von so manchem Autofahrer und die damit verbundene Verantwortung wach zu rütteln. Zum Schutz der Kinder und Anwohner Mit freundlichen Grüssen S. Biberger
von S. Biberger am 14. September 2018 10:58
Sehr geehrte Frau/sehr geehrter Herr Biberger, wir haben Ihre Anregung überprüft und können Ihnen folgendes mitteilen: Der Bereich einer Tempo 30 Zone wird durch eine Anfangs- und Endbeschilderung gekennzeichnet. Ein Verkehrsteilnehmer befindet sich in einer Tempo 30 Zone, bis diese durch das entsprechende Verkehrszeichen Nr. 274.2-50 (Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) aufgehoben wird. Eine zusätzliche Wiederholung der Beschilderung wird daher weder rechtlich gefordert noch ist sie unseres Erachtens notwendig. Schließlich ist tunlichst auf eine maßvolle Anzahl von Verkehrszeichen zu achten; jede einzelne verkehrsrechtliche Anordnung ist daher auch hinsichtlich ihrer Erforderlichkeit und Rechtsgrundlage entsprechend zu begründen (was aus oben stehenden Gründen im konkreten Fall nicht möglich ist). Einen regelmäßigen Rückschnitt der Anpflanzungen, die die Anfangsbeschilderung der Tempo 30 Zone verdecken, haben wir an unsere Stadtwerke zur künftigen Beachtung weitergeleitet. Um die Verkehrsteilnehmer mehr zu sensibilisieren, wollen wir zusätzlich unsere Geschwindigkeitsanzeige (Smiley) im Bereich des Oberfeldwegs und dem Schönblick einrichten. Freundliche Grüße i.A. Vanessa Pelzl Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm
von Vanessa Pelzl am 25. Oktober 2018 16:03
Hallo, Wollen wir hoffen das der Smiley ( eine gute Idee ) so manchen Schnellfahrer die 30 Zone bewusst macht. Ihnen ein herzliches Dankeschön das Sie meine Anliegen ernst nehmen und dafür versuchen eine Lösung zu finden. Mit freundlichen Grüßen S. Biberger
von S. Biberger am 25. Oktober 2018 20:43
Sehr geehrte Frau Pelzl, der Smiley wurde vor ein paar Monaten angebracht und war leider ohne Wirkung. Die 30 er Zone wird überhaupt nicht zur Kenntnis genommen und die Geschwindigkeit die so mancher hier an den Tag legt ist ohne Übertreibung wirklich unglaublich. In erster Linie geht es hier um den Sicherheitsaspekt, aber auch um die Lärmbelästigung. Eine dringende Bitte wäre an die Stadtverwaltung Pfaffenhofen etwas zu unternehmen. Zu den Stosszeiten wie mittags oder Abends halten sich die wenigsten an die Geschwindigkeitsbegrenzung. Ab der Kreuzung Schönblick, Oberfeldweg bergauf und bergab wird ohne Beachtung der 30 er Zone gefahren. Mancher Autofahrer prettert ohne Beachtung der Rechts vor links Regelung über die Kreuzung. Es ist wohl nur dem Zufall zu verdanken das hier noch nichts Gröberes passiert ist. Der Strassenabschnitt Am Rain ist davon weniger betroffen. Dort parken ständig Autos. Erst nach der Kreuzung bergauf wird kräftig Gas gegeben oder von oben dem Berg runter. Vielleicht wäre eine Geschwindigkeitskontrolle in diesem Stück angebracht um so manchen Raser wach zu rütteln. Mit freundlichen Grüssen S. Biberger
von S. Biberger am 6. Juni 2019 22:28
Sehr geehrte Frau/ Sehr geehrter Herr Biberger, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Unserer Erfahrung nach hat die Geschwindigkeitsanzeige des „Smileys“ meist eine positive Wirkung auf die Autofahrer. Leider gibt es des Öfteren uneinsichtige Verkehrsteilnehmer, die Zonenbeschränkungen nicht wahrnehmen oder gar ignorieren. Die Stadt selbst überwacht den ruhenden Verkehr durch die kommunale Verkehrsüberwachung. Gerne gebe ich Ihre Meldung an die zuständige Polizeiinspektion Pfaffenhofen weiter, um in der nächsten Zeit häufiger in Ihrem Wohnbereich Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Eine Zonenbeschilderung kennzeichnet gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO (bei Zusatz 274.1 bzw. 274.2) den Anfang und das Ende des angedachten Bereichs. Weitere entsprechende Schilder in derselben Zone lässt das Gesetz nicht zu. Die Fortdauer der Zonen-Anordnung kann aber in großen Zonen durch die Aufbringung von „30“ auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. Nach Rücksprache mit meinem Sachgebietsleiter, Herrn Weichenrieder, wurde entschieden, die Anbringung einer zusätzlichen Markierung zu prüfen. Wir haben uns die KW 27 vorgemerkt. Wir kommen im Nachgang gerne wieder auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen I.A. Sophie Huber
von Sophie Huber am 14. Juni 2019 09:35
Hallo und vielen Dank dass Sie sich so schnell kümmern. Da die Strasse in absehbarer Zeit gerichtet wird wäre eine Markierung sehr sinnvoll. Wie gesagt die Stosszeiten sind das hauptsächliche Problem. Und ich gebe Ihnen recht. leider gibt es inzwischen viele Autofahrer die anscheinend glauben 30 Zonen kann man ignorieren. Durch die Sperrung Richtung Kuglhof hat sich das ganze Problem noch verstärkt. Wir freuen uns über das offene Ohr und die Bemühungen der Sachbearbeiter. Ein schönes Wochenende und herzlichen Dank. S. Biberger
von S.Biberger am 14. Juni 2019 10:35
Sehr geehrte Frau Biberger, sehr geehrter Herr Biberger, ergänzend zu unserer Antwort vom 14. Juni können wir Ihnen mitteilen, dass die Straßensanierung im Ostviertel (Gebiet Am Rain, Oberfeldweg, Birkengrund bis zur Lerchenhöhe) im Jahre 2020 beginnen soll. Eine Markierung der Fahrbahn im Gebiet der 30-Zone für die noch verbleibende kurze Zeit erscheint vor diesem Hintergrund als nicht sinnvoll. Wir wollen zunächst den Abschluss dieser Baumaßnahme abwarten, um dann die neue Situation vor Ort erneut zu überprüfen. Wie bereits mitgeteilt, kann eine zusätzliche Beschilderung aus gesetzlichen Gründen - § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO - bei Zusatz 274.1 bzw. 274.2 - nicht umgesetzt werden. Eine solche Beschilderung ist jeweils am Anfang und Ende des entsprechenden Bereiches anzubringen. Für weitere Rückfragen steht Ihnen Herr Weichenrieder gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen I.A. Sophie Huber
von Sophie Huber am 28. Juni 2019 09:52
Sehr geehrte Frau/sehr geehrter Herr Biberger, vielen Dank für Ihren Eintrag in unserem Bürgermelder. Wir werden Ihre Anregung überprüfen und Ihnen sobald wie möglich eine Rückmeldung geben. Bis dahin bitten wir noch um Ihre Geduld. Vielen Dank für das Verständnis. Freundliche Grüße i.A. Vanessa Pelzl Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm
von Vanessa Pelzl am 22. August 2018 08:03