#1120, Erstellungsdatum 31. Dezember 2018 15:58
Strasse
Neugestaltung Auenstraßenquartier: Beschilderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Stadtrat hat am 06.04.2017 beschlossen, dass das Auenstraßenquartier
nach der Umgestaltung als „Verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen wird
um eine grundlegende Verbesserung der Bedingungen für die Fußgänger zu
erreichen.
Nachdem der Ausbau des dritten Abschnitts (Obere Stadtmauer und
Stichstraße zur Auenstraße) jetzt abgeschlossen ist, wurde jedoch –
entgegen dem Stadtratsbeschluss – der Bereich der Oberen Stadtmauer als
Tempo.20-Zone ausgeschildert (Schild ca. bei Hausnr. 7 der Oberen
Stadtmauer).
Dies Schild könnte ersatzlos entfernt werden, da der Beginn der
„Verkehrsberuhigten Bereichs“ (bis zum Endausbau der restlichen
Auenstraße) bereits am Beginn der Stichstraße (Abzweig von der
Auenstraße) liegt. Hier fehlt jedoch noch die Beschilderung Beginns des
„Verkehrsberuhigten Bereichs“.
An der Einmündung der Oberen Stadtmauer in den Kreisel fehlt dann noch
die entsprechende Beschilderung. Zukünftig Ende des „Verkehrsberuhigten
Bereichs.
Bitte überprüfen Sie das Beschilderungskonzept. Danke.
Beste Grüße
Armin Bergmeister
PS: Der Pfosten des Schildes für den Beginn des Verkehrsberuhigten
Bereichs vor dem Haus Auenstraße 38 wurde im Zuge der gegenüberliegenden
Bauarbeiten angefahren und geknickt. Bitte hier einen neuen Pfosten
spendieren. Danke.
Kommentare
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Sehr geehrter Herr Bergmeister, danke für Ihre Anregung. Wir bitten aufgrund der Feiertage um Geduld bei der Beantwortung Ihres Eintrags. Wir werden uns zeitnah darum kümmern. Vielen Dank!
von Marzellus Weinmann am 2. Januar 2019 10:13