Gehweg Scheyerer Straße lebensgefährlich
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Hallo Frau Mühldorfer, Vielen Dank für die mehr als ausführliche Antwort die zum großen Teil sehr verständlich ist...wenn man sich mit der STVO beschäftigt. Da meine Anfrage auf PAFundDU leider nicht veröffentlicht wurde versuche ich es jetzt hier nochmals. Wir kennen die Situation an diesen RAD/FUSS-Weg seit Jahren. Immer wieder fällt uns der Weg vom Gerolsbach kommend zum NETTO eine Gefahrenstelle ist >>SCHULWEG<<. Wenn man da von unten kommt und auf den Weg geht kommen die Radfahrer von links so nah an die Einmündung des Weges das man sehr oft nur noch einen Sprung nach hinten machen kann. Hier bedarf es einer Lösung bevor etwas schlimmeres geschieht. Wäre schön wenigsten auf diese Anfrage eine Antwort zu bekommen. Für genauere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung. -- Vorschläge hätte ich ja schon in meiner Anfrage gemacht die leider nicht veröffentlicht wurde. MfG Dieter Primus
von Dieter Primus am 7. Juli 2020 14:23
Sehr geehrter Herr Primus, für eine bessere Sicht auf den Fuß- und Radweg der Scheyerer Straße vom Gerolsbach her wurde über das Stadtwerk ein geeigneter Rückschnitt an den dortigen Bäumen und Sträuchern veranlasst. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadtverwaltung
von Marzellus Weinmann am 23. Juli 2020 12:12
Sehr geehrter Herr Habl, wir geben Ihnen Recht, dass in der Scheyerer Straße auf den Gehwegen zu stark frequentierten Zeiten und in bestimmten Abschnitten viel los ist. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten mit einer solchen Situation umzugehen. Die gemeinsame Nutzung eines (breiteren) Gehwegs durch Fußgänger und Radfahrer oder die Umsetzung eigener Radwege als bauliche Maßnahme oder abmarkiert auf der Fahrbahn. Grundvoraussetzung für einen eigenen Radweg ist allerdings, dass genügend Platz zur Verfügung steht; in der Regel sind dies zwischen 1,5 m und 2,0 m pro Fahrtrichtung. Daran fehlt es innerorts in vielen Fällen. Theoretisch wäre in der Scheyerer Straße ein eigener Radweg zwar nicht ausgeschlossen; dafür wäre aber auf weiter Strecke ein umfassender Eingriff in den gesamten Straßenraum erforderlich, gleichzeitig müssten viele Parkplätze und Bäume entfernt werden. Nicht nur aufgrund von Sperrfristen der staatlichen Förderregelungen, sondern insbesondere wegen des erheblichen Gesamtaufwands ist dies nach aktueller Lage leider nicht realisierbar. Das gegenseitige Rücksichtnahmegebot der Straßenverkehrsordnung hat bei kombinierten Geh- und Radwegen natürlich besondere Bedeutung. Wir appellieren deshalb insbesondere an die Radfahrer, Rücksicht zu nehmen, so dass das Miteinander ohne Gefährdung der Fußgänger stattfinden kann. Freundliche Grüße i.A. Eva Mühldorfer Sachgebiet Tiefbau
von Eva Mühldorfer am 2. Juli 2020 17:29