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#1948, Erstellungsdatum 26. Juli 2020 19:57 Strasse

Straßenkreuzungen und Plakate

Immer wieder, besonders in Zeiten von Wahlen oder bei kulturellen Veranstaltungen, fällt mir auf, daß besonders in Kreuzungsbereichen jede sich bietende "Stange zum anlehnen" gerne benützt wird, damit allerlei Plakate etc. befestigt und gut sichtbar den Passanten ins Auge springen. Völlig übersehen wird dabei, daß Autofahrern ein sicheres Einfahren in Kreuzungen höchst erschwert oder teilweise unmöglich gemacht wird. Ich würde mir sehr wünschen, daß Plakatierungsgenehmigungen zur Auflage bekommen, daß 20 Meter Abstand im Radius zu Einmündungen oder zu Kreuzungsbereichen einzuhalten sind. Gerade im Innenstadtbereich immer wieder angetroffen (als Beispiel Riederweg/Türltorstraße u. a.). Baumschutzgitter eignen sich wohl ebenfalls hervorragend zur Anbringung von allerlei wichtigen, aber leider sichtversperrenden Informationen. Die zigfach vorbeifahrenden Stadtbediensten könnten die Einhaltung im "Vorrübergehen" sicher ohne Aufwand registrieren und nur Missachtungen an die Genehmigungserteilende Stelle weiterreichen?

Kommentare

Sehr geehrter Herr Zopf, vielen Dank für Ihre Anregung. In der Plakatierungsverordnung und Plakatierungsgenehmigung ist geregelt, dass die Plakate im sogenannten Sichtdreieck die Verkehrsteilnehmer nicht behindern dürfen. Die Mitarbeiter des Kommunalunternehmens Stadtwerke überprüfen grundsätzlich Einzelverstöße im Rahmen der Straßenkontrollen und nach Auftrag und entfernen nicht ordnungsgemäße Plakatierungen. Aktuell sollte das Problem allerdings nicht zu gravierend sein, da keine Wahlen und nur wenige Veranstaltungen stattfinden. Gerne können Sie uns jederzeit telefonisch oder per E-Mail an laura.ganslgruber@stadt-pfaffenhofen.de Standorte melden, die sichtbehindernd aufgestellt wurden. Mit freundlichen Grüßen Heidi Haas Sachgebietsleiterin Ordnung, Bürgerbüro. Standesamt

von Heidi Haas am 28. Juli 2020 10:47

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