#1965, Erstellungsdatum 13. August 2020 14:54
Sonstiges
Lichtverschmutzung
Generell würde ich gerne wissen, ob die Stadt Pfaffenhofen sich aktuell an die neue Verordnung bezüglich der Lichverschmutzung hält. Es dürfen, laut Gesetz, ab 23 Uhr keine öffentlichen Gebäude mehr angeleuchtet werden. Wie ist der Stand der Dinge in unserer Stadt? Bziehungsweise im Landkreis? Die Fa. Nagel in Schweitenkirchen ist leider ein grausiges Beispiel dafür. Da wird jede Nacht ein beträchtlicher Teil vom Wald angestrahlt. Ist leider ein Privatunternehmen, die können ja machen was sie wollen... Es wäre schön, wenn die Stadt Pfaffenhofen hier Vorreiter wäre und sich dem Thema mehr annehmen würde.
Kommentare
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Sehr geehrte Frau Wechs, zum August 2019 hat der bayerische Gesetzgeber ein Verbot ins Immissionsschutz-Gesetz aufgenommen, „nach 23 Uhr und bis zur Morgendämmerung die Fassaden baulicher Anlagen der öffentlichen Hand zu beleuchten, soweit das nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich oder durch oder auf Grund Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist.“ Die Stadt hat dies für die in Betracht kommenden Liegenschaften (insbesondere Hungerturm bzw. Mahnmal am HdB) seither und gleichfalls für die städtisch übernommene Beleuchtung des Kirchturms der Pfarrkirche seit der Wiederinbetriebnahme im Oktober 2019 umgesetzt. Die konkrete Umsetzung im Landkreis und bei anderen Gebietskörperschaften entzieht sich zwar unserer Kenntnis, wir gehen aber natürlich ebenfalls von erfolgter Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben aus. Mit freundlichen Grüßen Florian Erdle Berufsmäßiger Stadtrat
von Marzellus Weinmann am 14. August 2020 11:34