Parksituation in der Stettiner Straße .
Kommentare
Die Autos der Anwohner müssen halt irgendwo hin. Ein Halteverbot ist hier wohl übertrieben. Auch sehe ich an Ihrem Bild nicht, was Sie bei der Ausfahrt behindert oder brauchen Sie zum rausfahren beide Fahrspuren? Auch ist die Straße nicht stark befahren, so dass Sie keine 5 Minuten warten müssen um herauszufahren
von Nullinger am 25. September 2020 16:59
Falsch von Nullinger gibt Beweisvideo als neutraler Zeuge
von Stefan Bayern am 22. Oktober 2020 21:57
Sehr geehrter Herr Schuhbauer, nach § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO ist das Parken vor Grundstücksein- und –ausfahrten untersagt; auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber. Eine Straße ist schmal, wenn für einen objektiv denkenden Kraftfahrer der nach dem Parken verbleibende Straßenteil nicht mehr ausreichend erscheint, um einen PKW bis zu einer üblichen Größe ein Ein- und Ausfahren ohne Schwierigkeiten zu ermöglichen. Allerdings ist dem Berechtigten ein mäßiges Rangieren bis zu zweimal zuzumuten. Explizit in der Stettiner Straße 7 ist eine ausreichende Restbreite der Straße von mindestens drei Metern – auch wenn Personenkraftwagen gegenüber parken – vorhanden. Wir sehen derzeit keinen Handlungsbedarf für eine Halteverbotsbeschilderung oder einer Sperrmarkierung. Mit freundlichen Grüßen I.A. Sophie Huber
von Sophie Huber am 29. September 2020 11:43