Bürgerpark > Absicherung der Brücke für Kinder
Kommentare
Dasselbe habe ich mir auch schon gedacht und ist mir aufgefallen. Ich finde es für kleine Kinder sehr gefährlich.
von M. Müller am 1. Oktober 2020 22:05
Richtig MM allerdings glaub ich die Stadt findet das macht nix oder ?
von Stefan Bayern am 22. Oktober 2020 21:53
Vielen Dank für Ihre Erläuterungen. Das Problem besteht nicht aufgrund des Abstandes zwischen Boden und der Unterkante des Geländers. Sondern hier ist vielmehr der Versatz des Geländers ausschlaggebend. D. h. die Lücke öffnet sich dadurch, dass das Geländer nicht parallel über dem Boden angebracht wurde, sondern einige Zentimeter weiter außen, quasi "schwebend". Und jetzt helfen die rechtskonformen 12 cm auch nicht mehr dabei, zu verhindern, dass kleine Kinder dort mit dem Fuß hineinkommen können.
von Thalmeir am 9. November 2020 08:30
Lieber Herr Thalmeir, vielen Dank für Ihre Nachricht. Uns liegt die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sehr am Herzen. Aus diesem Grund halten wir uns auch bei der Brücke im Bürgerpark an alle gesetzlichen Vorgaben. Diese sehen einen Abstand zwischen der Unterkante des Geländers und dem Boden von maximal 12 Zentimetern vor. Mit freundlichen Grüßen, Eva Mühldorfer Sachgebiet 3.3 Tiefbau
von Nina Foerster am 8. Oktober 2020 09:28