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#2091, Erstellungsdatum 29. Dezember 2020 00:13 Strasse

Volksfestparkplatz, Verwarngeld wegen Parken nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung

Sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverwaltung, ich arbeite und parke schon seit über 30 Jahren sehr häufig am Volksfestparkplatz. Seit November diesen Jahres wird man dabei wegen einer angeblichen Ordnungswidrigkeit "Sie parkten nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung" verwarnt. Für mich völlig unverständlich, da der ganz Volksfestparkplatz keinerlei Markierungen hat. Besser: überwiegend keine Markierungen hat. Nur am oberen Bereich sind einige Plätze anscheinend markiert. Sonderbar deswegen, weil absolut keine Logik erkennbar ist wo man denn frei parken kann und wo man sich an Parkflächenmarkierungen zu halten hat. Ich finde das eine große Ungerechtigkeit und habe mich darüber sehr geärgert, da es überhaupt keine Systematik gibt, die der "normale" Bürger nachvollziehen kann. Es parken auch die meisten an allen möglichen Stellen, da stützt auch meine Ansicht. Ich bitte um Klärung und Abstimmung mit der ZV KVÜ der hier überwacht. Noch mehr geärgert habe ich mich, dass die drei an aufeinanderfolgenden Tagen nur unter die Motorhaube geschoben wurden und nicht mal sichtbar angebracht wurden, sodass ich auch noch 3 Verwarnungen erhalten habe. Vielleicht können Sie mich hier aufklären, was sich die Stadt dabei gedacht hat, eine solche Regelung zu treffen. Vielen herzlichen Dank. Robert Rambach

Kommentare

Sehr geehrter Herr Rambach, vielen Dank für Ihre Mitteilung im Bürgermelder. Gerne setzen wir uns zeitnah persönlich mit Ihnen in Verbindung, um die Angelegenheit zu klären. Mit freundilchen Grüßen I.A. Sophie Huber

von Sophie Huber am 20. Januar 2021 15:44

Sehr geehrte Frau Huber, als seltener Benutzer des Volksfestplatz als Parkplatz, wäre ich doch auch sehr über die Lösung oder gültige Parkvorschrift interessiert. Somit wäre es mir möglich korrekt zu parken. Würden sie die Lösung wie man sich verhalten soll bitte veröffentlichen? Für ihre Mühe danke ich im Voraus Mit freundlichen Grüßen S.Fichter

von Fichter am 23. Januar 2021 08:17

Auch schon gehört übrigens für LKWS gilt das nicht oder für Stadt Autos ?

von Stefan Bayern am 3. Februar 2021 10:37

Morgen Frau Huber, Denken sie bitte noch an mein Anliegen. Danke ihnen im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Stefan Fichter

von S.Fichter am 23. Februar 2021 06:16

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