Bürgerforum

Das Forum für Fragen, Kritik, Lob oder Hinweise aller Art, die das Gemeindegebiet Pfaffenhofen betreffen.

Wie funktioniert der PAF und DU Bürgermelder?

Bürger bitte melden!

Kritik, Lob Anregungen

Sie haben eine Idee Kritik, Lob oder eine konkrete Anregung für Pfaffenhofen? Alles was Sie gerade ärgert oder was Sie schon lange einmal loswerden wollten - hier können Sie die Verantwortlichen in Pfaffenhofen direkt davon in Kenntnis setzen.

Ganz leicht

mit Handy oder PC

Einfach hier mit dem Handy oder zuhause am Computer einen eigenen Beitrag anlegen. Alles kann mit Bild und Text übermittelt werden. Sie müssen dazu lediglich Ihre Emailadresse bestätigen.

Ihr direkter Draht

zum richtigen Ansprechpartner

Die Meldungen gelangen so direkt zu kompetenten Ansprechpartnerinnen und –partnern, der diese nach einer fachlichen Prüfung freischaltet, behandelt und transparent dokumentiert. Mit Bearbeitungsgarantie!

Das Forum für Fragen, Kritik, Lob oder Hinweise aller Art, die das Gemeindegebiet Pfaffenhofen betreffen. Natürlich können Sie auch auf vorhandene Beiträge antworten. In jedem Fall brauchen wir Ihren Namen und Ihre Adresse. Anonyme Beiträge werden nicht veröffentlicht! Beachten Sie bitte unsere Regeln für die Einträge. Und wundern Sie sich nicht, wenn Ihr Eintrag nicht sofort erscheint: Wir müssen zunächst prüfen, ob er den Regeln entspricht und schalten ihn danach sofort frei. Die Meldung geht an eine zentrale Verteilerstelle der Kommune automatisch über neu eingestellte Beiträge. Der Bearbeitungstand ist über eine öffentliche Statusanzeige jederzeit transparent nachvollziehbar.
Beantwortet
Bewerten
#2129, Erstellungsdatum 30. März 2021 19:30 Sonstiges

Sportplätze öffnen

Sportmöglichkeiten mit Abstand wären besser, wenn die städtischen schulischen Sportplätze für z.B. Fußball, Basketball etc. geöffnet werden würden, unser sportbegisterte Jugend würde sich über ein erweitertes Angebot freuen und könnte sich so in mehr kleinere Gruppen aufteilen.

Kommentare

Sehr geehrter Herr Kanzler, vielen Dank für Ihren Eintrag in unserem Bürgermelder. Die geltenden Regelungen sind vom Freistaat Bayern in der zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegt: § 10 Sport (1) Die Sportausübung und die praktische Sportausbildung sind wie folgt zulässig: 1. in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 erlaubt; die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt; 2. in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt; 3. in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt. Bei einem Inzidenzwert von 131,8 (Stand: 06.04.2021) ist nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person erlaubt. Mannschaftssport ist untersagt. Sobald der Inzidenzwert es zulässt, werden Möglichkeiten Sport auszuüben wieder geschaffen. Bis dahin gilt: bitte um Geduld und bleiben Sie gesund! Freundliche Grüße Kathrin Maier Amtsleiterin Familie, Bildung und Soziales

von Marzellus Weinmann am 7. April 2021 13:17

vermutlich glaubt der Chef davon dass es im Freein gefährlich ist oder ?

von Stefan Bayern am 2. Mai 2021 19:15

Schreibe einen Kommentar