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#2301, Erstellungsdatum 22. November 2021 15:57 Strasse

Hohlweg in Förnbach (ungeterter Teil Richtung Osten) nur noch für landwirtschaftliche/forswirtschafltiche Fahrzeuge?

Der Hohlweg (ungeteerter Teil) ab Ortsende in Förnbach Richtung Osten an der Kreuzung nach Saugen vorbei zur Wegkapelle, ist ein beliebter Spazier- und Radfahrweg. Er ist auch Teil ausgewiesener Wander- und Radfahrwege rund um Pfaffenhofen. In letzter Zeit wird der Weg aber immer mehr von PKWs und Kleintransportern (DPD, etc.) befahren. Öfters ist es am Kennzeichen ersichtlich, dass da der Landwirt nicht nach seinen Feldern schaut oder der Jäger zum Hochstand fährt. So mancher ist da auch zu zügig dafür unterwegs. Auch Paketdienstleister nutzt auch die Strecke um anscheinend über Saugen einen "Rundkurs" zu fahren. Wir wohnen nahe am Ende des ungeerteten Teils in Förnbach und es berichten auch einige Besucher, dass deren Navigationssysteme über diesen unbefestigten Weg zu uns führen. Ich möchte jetzt niemanden aus Seugen, die, ehrlich gesagt etwas etwas sinnlose, Abkürzung nach Pfaffenhofen vermiesen, aber wäre es nicht sinnvoll diesen Weg für den normalen Verkehr zu sperren und nur für landwirtschaftlichen-/forstwirtschaftlichen Verkehr freizugeben? Das sollte es für diejenigen die mit Fahrzeugen wirklich diesen Weg nehmen müssen alle Möglichkeiten dafür geben und es Spaziergängern und Radfahren angenehmer und sicherer machen. Die Jäger und Landwirte die man dort trifft sind sehr umsichtig und übers Jahr gesehen eher selten unterwegs, alle anderen leider oft eher das Gegenteil. Vielleicht hilft es auch die Instandhaltungskosten über Jahr gesehen etwas zu reduzieren. Das ungeteerte Stück von der Wegkreuzung nach Seugen würde dann natürlich auch diese Nutzungseinschränkung benötigen.

Kommentare

Sehr geehrter Herr Haslbeck, danke für Ihren Eintrag im Bürgermelder. Wir prüfen derzeit eine Beschilderung im genannten Bereich. Bis dahin bitten wir Sie noch um Geduld. Mit freundlichen Grüßen I.A. Sophie Huber

von Sophie Huber am 29. November 2021 12:58

Sehr geehrter Herr Haslbeck, der genannte Straßenbereich ist größtenteils als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet. Ein kleines Teilstück östlich Richtung Seugen wurde als öffentlicher Feld- und Waldweg abgestuft, wobei auch hier keine Widmungsbeschränkungen eingetragen wurden. Eine Verbotsbeschilderung für einzelne Verkehrsgruppen wie PKWs oder land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge können wir somit nicht aufstellen. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme im öffentlichen Straßenraum ist die Nutzung der Gemeindeverbindung für Fußgänger neben Kraftfahrzeugen sicherlich möglich, zudem der Verkehr sich dort in Grenzen hält. Die zusätzliche gut ausgebaute Zubringerstraße nach Seugen befindet sich in unmittelbarer Nähe. Wir bitten um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen I.A. Sophie Huber

von Sophie Huber am 20. Dezember 2021 11:46

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