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#2358, Erstellungsdatum 12. Februar 2022 20:43 Stadtgrün

Hunde ohne Leine im Bürgerpark

Immer wieder muß ich feststellen, das Hunde im Bürgerpark ohne Leine durch die Grünflächen laufen und dort ihre Notdurft verrichten. Im Sommer liegen dann dort Leute auf dem Rasen oder spielen Kinder. Könnte man hier eine Leinenpflicht für alle Hunde einführen um dieses Übel zu beseitigen?

Kommentare

Sehr geehrter Manfred, vielen Dank für Ihre Meldung. Allerdings scheint uns das von Ihnen geschilderte Konfliktpotential weniger aus einer fehlenden Regelung in der städtischen Grünanlagensatzung, sondern vielmehr aus deren mangelnder Reinhaltung durch manche Hundebesitzer zu kommen. Dass Hunde die Grünflächen (im Bürgerpark wie in anderen Grünanalagen) nicht verunreinigen dürfen, ist ebenso in der Satzung vorgegeben wie das Verbot, Hunde in Rasenflächen und auf Blumenschmuckpflanzungen laufen zu lassen. Entsprechende klare Hinweise gibt die Parkbeschilderung. Durch entsprechende Beutelspender trägt die Stadt zusätzlich dafür Sorge, dass die Grünanlagen sauber bleiben. Schreitet der Besitzer nicht ein, kann selbstverständlich auch ein angeleinter Hund die Grünanlagen verunreinigen. Wir bitten deshalb, der Stadtverwaltung Zuwiderhandlungen zu melden, die ggf. einen Bußgeldbescheid nach sich ziehen können. Selbstverständlich achtet die Stadt bei der Grünanlagenpflege verstärkt darauf, dass entsprechende Verschmutzungen regelmäßig entfernt werden. Mit freunlichen Grüßen Erich Weisser Sachgebietsleiter Bauverwaltung, Beitragswesen, Verkehrswesen

von Marzellus Weinmann am 7. März 2022 14:39

Wäre auch für den Hund selber gut wegen wildern und wegen überfahren werden.

von Stefan Bayern am 16. Februar 2022 12:19

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