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#2455, Erstellungsdatum 19. Juli 2022 16:03 Strasse

Rückschnitt von Überwuchs auf öffentliche Verkehrsflächen

Hallo, in der letzten Zeit sind mir drei Stellen ins Auge gefallen, wo m. E. der Rückschnitt von Überwuchs von Hecken, Sträuchern und Bäumen auf öffentliche Verkehrsflächen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht notwendig ist. Stelle 1: Kapellenweg 6 und 7 Da hier die Straße / Kurve bei Gegenverkehr relativ eng ist, müssen die Fahrzeuge sehr nah an den Zaun heranfahren und streifen dort regelmäßig den Überwuchs. Der Rückschnitt erfolgt regelmäßig zu spät und dabei wird das Lichtraumprofil nicht berücksichtigt. Stelle 2: Kapellenweg 14a und 16 Hier ist der Gehweg regelmäßig auf Kopfhöhe durch Überwuchs beeinträchtigt. Der Rückschnitt erfolgt regelmäßig zu spät und dabei wird das Lichtraumprofil nicht berücksichtigt. Stelle 3: Verbindungsweg Kapellenweg zur Scheyerer Straße Hier wächst auf einer Seite ein relativ großer Strauch, der mittlerweile die Hälfte des Weges vereinnahmt. Können Sie bitte den Rückschnitt vornehmen bzw. anweisen damit Behinderungen von Verkehrsteilnehmern ausgeschlossen sind. Vielen Dank!

Kommentare

Sehr geehrter Herr Thalmeir, vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir werden die Garteneigentümer darüber informieren, den Bewuchs so zurückzunehmen, dass keine Verkehrsbehinderung mehr besteht. Freundliche Grüße, Mario Dietrich Stadtservice

von Mario Dietrich am 25. Juli 2022 12:06

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