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#2461, Erstellungsdatum 22. Juli 2022 20:40 Sonstiges

Bahnhosstüberl-kiosk

Ich habe noch in Erinnerung. wenn der Bahnhof umgebaut ist, sollte auch das Bahnhofsstüberl so wie der Kiosk wieder betrieben werden. Wann ist es soweit?

Kommentare

Sehr geehrter Herr Lemke, vielen Dank für Ihren Beitrag in unserem Bürgermelder. Der Kiosk am Bahnhof Pfaffenhofen a. d. Ilm wird nicht von der Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm verantwortet. Bitte wenden Sie sich an die DB Station&Service AG, Bahnhofstraße 8, 85051 Ingolstadt, Telefon 0180 6 996633. Mit freundlichen Grüßen Marzellus Weinmann Sachgebietsleiter Marketing I Öffentlichkeitsarbeit

von Marzellus Weinmann am 25. Juli 2022 13:26

Herr Weinmann, ich habe den Eindruck, daß Sie es sich sehr leicht machen. Wie viele andere habe auch ich die Zukunft des Bahnhofs verfolgt. (2013-2021) Die Stadt hat meiner Erinnerung nach sehr wohl Interesse am Erhalt der Lokalität und hat auch mit geredet, wie auch an der gesamten Gestaltung des Bahnhofs usw.. Im Interesse aller Fahrgäste und auch der Klientel, die sich zur Unterhaltsamkeit und auch zum Abschalten vom Alltag dort aufgehalten haben, fordere ich, daß Sie im Namen dieser Bahnkunden tätig werden. MfG W. Lemke

von Waldemar Lemke am 25. Juli 2022 19:56

Herr Weinmann und die anderen Arbeitnehmer bei der Stadt verweisen hier permanent nur auf andere.. Gleiches gilt beim ÖPNV. Egal welche Frage, es wird immer gesagt, dass der Landkreis ein Konzept erarbeitet.. Genaue Infos bekommt man nie.. Typisch für Angestellte im öffentlichen Dienst

von M.P am 27. Juli 2022 09:16

Der Landkreis ist da eher noch weniger am arbeiten insofern tippe ich auf 2055 oder ?

von Stefan Bayern am 27. Juli 2022 10:16

Sehr geehrte Herren Lemke, M.P. und Bayern, mir ist ehrlich gesagt nicht ganz klar weshalb die Aussage von Herrn Weinmann für Sie nicht verständlich und nachvollziehbar ist. Grundsätzlich ist ein Miet- oder Pachtverhältnis Sache des jeweiligen Eigentümers. Wie Herr Weinmann richtigerweise erläutert hat, befindet sich das Gebäude nicht im Besitz der Stadt PAF und wird somit auch nicht von der Stadtverwaltung betreut. Wie können Sie daher die Stadtverwaltung in der Pflicht sehen, Mieter/Pächter für ‘fremde‘ Gebäude zu suchen? Analog verhält es sich im privaten Bereich. Wenn ihn Ihrer Nachbarschaft freier Wohnraum vorhanden ist, dann gehen Sie hier schließlich auch nicht auf Mietersuche solange der Eigentümer nicht aktiv auf Sie zugeht. Weiterhin finde ich Ihre nahezu herablassenden Kommentare zur Arbeitsweise der Mitarbeiter der Stadtverwaltung mehr als unangemessen! In meinen Augen dient der Bürgermelder dazu, die Stadtverwaltung auf Belange der öffentlichen Interessen hinzuweisen und sachliche Anregungen mitzuteilen. Antworten des jeweiligen Sachgebiets zu den Einträgen sollten daher auch entsprechend respektiert werden und keine unangebrachten Kommentare zu Stellungnahmen abgegeben werden.

von Pumba am 10. August 2022 19:54

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