Verstopfte Gullis
Kommentare
Lieber Anwohner, liebe Anwohnerin, wie wäre es denn, mal selbst Hand anzulegen? Auszug aus der Verordnung der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) § 5 Reinigungsarbeiten Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und Hinterlieger die im Straßenreinigungs-verzeichnis (Anlage) aufgeführten öffentlichen Straßen innerhalb ihrer Reinigungsflächen (§ 6) zu reinigen. Sie haben dabei die Gehwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege, die Radwege und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Teile der Fahrbahn (einschließlich der Parkstrei-fen) nach Bedarf .... c) insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter, die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen, soweit diese innerhalb der Reinigungsfläche (§ 6) liegen.
von Armin Bergmeister am 3. August 2022 14:18
Sehr geehrte Frau Dörfler, danke für ihre Information im Bürgermelder. Wir werden die Gullys kontrollieren und entleeren. Aber gemäß der städtischen Satzung ist jeder Bürger selbst für die Reinigung der Wassereinläufe zuständig. Die Wassereinläufe werden turnusmäßig 2 x jährlich von uns gereinigt. Freundliche Grüße Stefan Maier (Stadtwerke)
von Stefan Maier am 4. August 2022 07:14