Zebrastreifen für Straße Altenstadt
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Hallo Frau Huber, vielen Dank für die Rückmeldung. Die Bauarbeiten waren mit ein Grund für meine Anregung bezüglich des Fußgängerübergangs. Die Entfernung vom Fuß- und Radweg vom Freibad kommend zur Ampel ist über 90m weit. Die STvO macht im § 26 Abs. 4.4 lediglich die Angabe, dass die Entfernung voneinander "ausreichend" sein muss. Hier macht der Gesetzgeber also keine genauen Angaben und es liegt alleine an der Stadt Pfaffenhofen zu entscheiden, ob den Fußgängern hier ein sicherer Übergang ermöglichen möchte oder nicht. Wir kreuzen diese Straße auf dem Weg zur Schule täglich und der sicherste Weg für die Schüler ist, hier über den Friedhof zu gehen. Der Weg über die Joseph-Fraunhofer-Str. zur Kreuzung Pettenkoferstraße ist (mit Verlaub) eine Katastrophe. Mein Vorschlag war auch, einen Fußgängerübergang weiter südwestlich anzulegen - also mit "ausreichend" Abstand zur Ampel. Die Frage ist nun, was genau dagegen spricht. Mit freundlichen Grüßen Arnd Kohlen
von Arnd Kohlen am 12. Oktober 2022 12:03
Sehr geehrter Herr Kohlen, wir danken für Ihre Anregung, an der Einmündung des Ilmwegs bei Altenstadt eine zusätzliche Fußgängerampel oder einen Zebrastreifen einzurichten. Allerdings steht hier für die Querung von „Altenstadt“ nach nur 60 Metern die Fußgängerdrückampel an der Kreuzung zur B13 zur Verfügung. Diese geringe Entfernung dürfte allen Fußgängern zumutbar sein. Auch nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung müssen Fußgängerüberwege ausreichend weit voneinander entfernt sein; diese wäre hier nicht gegeben. Bei der von der Stadt durchgeführten Straßensanierung legen wir übrigens auf der „Freibadseite“ gerade als deutliche Verbesserung einen etwa 3,0 m breiten gemeinsamen Geh- und Radweg (und auf der gegenüberliegenden Seite einen neuen Fahrradschutzstreifen) an. Mit freundlichen Grüßen I.A. Sophie Huber
von Sophie Huber am 12. Oktober 2022 08:35