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#3044, Erstellungsdatum 2. April 2024 11:20 Strasse

Geschwindigkeit Dr.-Bergmeister-Str. (Heinrich-Streidl-Str. / Balthasar-Kraft-Str.)

In der Dr.-Bergmeister-Str., insbesondere im Bereich der Abfahrt von der Schrobenhausener Str. Höhe Heinrich-Streidl-Str., sind leider permanent Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu beobachten. Es kommt immer wieder zu kritischen Situationen, z. B. im Begegnungsverkehr, beim Ausparken aus Grundstückszufahrten oder weil die Vorfahrtsregel Rechts-vor-Links and der südlichen Heinrich-Steidl-Str. stadtauswärts missachtet wird. Am 26.03.24 um ca. 11:10 Uhr kam es Höhe der Heinrich-Streidl-Str. sogar zu einem Unfall mit Fahrerflucht, bei dem ein Hund angefahren und schwer verletzt wurde. Es ist zu vermuten, dass auch hier erhöhte Geschwindigkeit im Spiel war - ansonsten hätte der/die Fahrzeugführer:in vermutlich reagiert oder zumindest angehalten. Dies hätte auch ein Kind sein können. Ich bitte daher darum Maßnahmen zu ergreifen. Kurzfristig z. B.: * Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen * Konsequente Ahndung von verbotswidrigem Gehwegparken; korrektes Parken schützt nicht nur die öffentliche Infrastruktur und erhöht die Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs durch volle Nutzbarkeit der für zu Fuß Gehende vorgesehenen Flächen, sondern schafft eine unregelmäßig Restbreite der Fahrbahn was zur gefühlten Verunsicherung von Kraftfahrzeugführer:innen und somit zu reduzierten Geschwindigkeiten beiträgt * Anbringen von Geschwindigkeitsanzeigetafeln (z. B. stadteinwärts Höhe Heinrich-Streidl-Str., stadtauswärts Höhe Hausnummer 94) Mittelfristig z. B.: * Aufhebung der in einer Zone unnötigen (und linksseitig vermutlich sogar rechtswidrigen, vgl. RN 33 ff. VwV-StVO) Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr und Schaffen einer markierten Führung am Übergang zum Geh- und Radweg Schrobenhausener Str.; die Präsenz von Fahrzeugen auf der Fahrbahn welche die Geschwindigkeitsbegrenzung einhalten führt zur allgemeinen Reduzierung der Geschwindigkeit * Verdeutlichung der Beschränkung durch Aufbringung von "30" auf der Fahrbahn (RN 42 VwV-StVO) * Einengung der dem fließenden Verkehr zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite durch Markierung der Parkflächen (RN 40 VwV-StVO); diese Maßnahme würde zudem den Kontrollaufwand (s. o.) reduzieren Langfristig z. B.: * Bauliche Maßnahmen (RN 40 VwV-StVO), z. B. analog Niederscheyerer Str. (eine Erneuerung der Straßenbäume ist sowieso notwendig) Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Maximilian Dachs

Kommentare

Sehr geehrter Melder, vielen Dank für Ihren Eintrag im Bürgermelder. Leider kommen Geschwindigkeitsüberschreitungen in vielen Bereichen der Stadt vor. Zu Ihren Vorschlägen kann ich Ihnen nachfolgende Auskunft geben: Die Verkehrsüberwachung wird beauftragt, hier regelmäßig Gehwegparken und andere Verstöße zu kontrollieren und entsprechend zu ahnden. Weiterhin werden wir den nächsten freien digitalen „Smiley“ in diesem Bereich aufstellen. Eine 30 km/h Bodenmarkierung wird zudem zeitnah in Auftrag gegeben. Außerdem wird die bestehende Beschilderung am Gehweg der Dr.-Bergmeister-Straße (mit Radfahrer frei) nochmal auf deren Freigabe überprüft. Bauliche Einengungen werden, zumindest kurz- oder mittelfristig, von Seiten der Stadt nicht geplant. Freundliche Grüße I.A. Sophie Huber

von Anja Lederer am 12. April 2024 11:54

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