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#3193, Erstellungsdatum 3. August 2024 10:20 Sonstiges

Gehwegbreite Löwenstraße

Es ist ja schön wenn die Gastronomie in der Löwenstraße, hier explizit ein italienisches Restaurant, Sitzplätze für Kunden anbieten kann. Doch bevor die Stadtverwaltung dies genehmigt, sollte man sich ein Bild davon machen, wie breit bzw. schmal dadurch der Gehweg wird. Mit einem Kinderwagen ist kein durchkommen mehr, besonders wenn Kunden auf den Stühlen sitzen. Man muss unweigerlich auf die Straße ausweichen. Ist das im Sinne der Stadt, ihren Bürgern einer solchen Gefährdung auszusetzen? Hier besteht dringend Handlungsbedarf.

Kommentare

Sehr geehrter Melder, vielen Dank für Ihre Meldung. Die Stadtverwaltung legt in den Genehmigungen für die Außengastronomie fest, dass eine Mindestdurchgangsbreite von 1,50 Metern jederzeit gewährleistet ist. Diese Regelung soll sicherstellen, dass der Gehweg auch bei voller Nutzung der Sitzplätze für alle Passanten, einschließlich Eltern mit Kinderwagen, ausreichend breit bleibt. Wir haben bereits mit den Verantwortlichen des betreffenden Restaurants gesprochen und nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorgeschriebene Durchgangsbreite auch während des Restaurantbetriebs eingehalten werden muss. Freundliche Grüße Ihre Stadtverwaltung

von Franziska Friedrich am 12. August 2024 13:17

Leider hat sich bis heute nichts geändert. Durch die Sonnenschirme wird der Gehweg nochmals deutlich enger. Das ganze gleicht einem Slalomlauf, aber keinesfalls einem Gehweg, auf dem man ohne Hindernisse gehen kann. Anscheinend haben manche Geschäftsleute „Sonderrechte“.

von Franz am 31. August 2024 08:10

Sehr geehrter Melder, vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung. Es ist uns bekannt, dass die dortige Gehwegsituation aufgrund der Außenbestuhlung enger ist als an anderen Standorten, beispielsweise am Hauptplatz. Die Stadtverwaltung ist jedoch bestrebt, allen Gastronomen gleichberechtigt die Möglichkeit zur Einrichtung einer Außenbestuhlung zu bieten, um die Attraktivität der Innenstadt zu fördern. Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Löwenstraße über Gehwege auf beiden Straßenseiten verfügt und der gesamte Innenstadtbereich als Tempo-20-Zone ausgewiesen ist. Mit der gebotenen Rücksichtnahme und Vorsicht aller Verkehrsteilnehmer ist nach unserer Einschätzung keine erhöhte Unfallgefahr durch Überqueren der Fahrbahn gegeben. Darüber hinaus liegen bislang keine weiteren Beschwerden bezüglich der Situation in der Löwenstraße vor. Selbstverständlich werden wir die Gegebenheiten weiterhin beobachten und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen ergreifen. Freundliche Grüße Ihre Stadtverwaltung

von Franziska Friedrich am 27. September 2024 11:01

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