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#3380, Erstellungsdatum 7. Januar 2025 16:38 Strasse

Am Gartenfeld: Gehweg oder Parkstreifen?

Der frisch gepflasterte Gehweg "Am Gartenfeld" wurde bereits sehr gut als Parkstreifen für Fahrzeuge aller Gewichtsklassen angenommen. Ich denke es wäre gut hier direkt einzuschreiten und das Fehlverhalten durch kommunale Verkehrsüberwachung/Polizei möglichst häufig ahnden zu lassen, bevor die Infrastruktur leidet, weitere Gewohnheit eintritt und sich noch mehr Nachahmer:innen finden.

Kommentare

Sehr geehrter Melder, vielen Dank für Ihren Eintrag in unserem PAFundDU-Bürgermelder. Der gepflasterte Bereich auf der von Ihnen genannten Straße stellt einen Parkstreifen dar, der aufgrund seiner Lage in einem Gewerbegebiet breiter dimensioniert ist als reguläre Parkstreifen. Der Gehweg befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite und ist, wie auch die Fahrbahn, asphaltiert. Wir werden die Situation weiterhin beobachten und bei Bedarf geeignete Maßnahmen zur Regelung des Parkens, wie etwa die Einführung von Parkbeschränkungen, prüfen und umsetzen. Freundliche Grüße Ihre Stadtverwaltung

am 10. Januar 2025 12:51

Sehr geehrte Damen und Herren, die Einordnung des gepflasterten Bereichs als Parkstreifen ohne eindeutige Markierung oder Beschilderung birgt erhebliche Nachteile hinsichtlich des Parkverhaltens der Autofahrer:innen, insbesondere in Bezug auf das Parken auf Gehwegen. Gründe hierfür:

  1. Unklare Abgrenzung zwischen Gehweg und Parkfläche Aufgrund der baulichen Gestaltung mit Pflasterung, einer Bordsteinkante und der Integration einer Busbordsteig-Erhöhung entsteht der optische Eindruck eines Gehweges. Autofahrer:innen sind es gewohnt, dass Gehwege häufig durch Bordsteine und eine andere Bodenbeschaffenheit von der Fahrbahn abgegrenzt werden. Das Fehlen einer expliziten Markierung als Parkstreifen kann dazu führen, dass die Fläche als Gehweg wahrgenommen wird, wodurch sich ein generelles Fehlverständnis über die zulässigen Parkflächen entwickelt.
  2. Präzedenzwirkung für das Parken auf Gehwegen Wenn eine baulich vom Fahrbahnbereich abgesetzte Fläche ohne explizite Kennzeichnung als Parkstreifen genutzt wird, kann dies dazu führen, dass Autofahrer:innen in anderen Bereichen ebenfalls auf vermeintlichen Gehwegen parken. Dies führt zu einer schleichenden Normalisierung des Gehwegparkens, wodurch insbesondere Fußgänger:innen und mobilitätseingeschränkte Personen benachteiligt werden.
  3. Erhöhte Konfliktpotenziale mit anderen Verkehrsteilnehmer:innen Die uneindeutige Situation birgt das Risiko, dass Fußgänger:innen, insbesondere an der Bushaltestelle, die Fläche als Gehweg nutzen, während Autofahrer:innen sie als Parkfläche betrachten. Dies kann zu Konflikten und gefährlichen Situationen führen, beispielsweise wenn Fußgänger:innen unerwartet auf die Fahrbahn ausweichen müssen.
  4. Erleichterte Durchsetzbarkeit von Parkregeln Eine klare Markierung oder die Aufstellung des Verkehrszeichens 314 („Parkplatz“) mit deutlichen räumlichen Bezug würde unmissverständlich verdeutlichen, dass es sich um eine Parkfläche handelt. Dies erleichtert sowohl die Orientierung der Autofahrer:innen als auch die Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung durch Ordnungsbehörden. Eine eindeutige Kennzeichnung hilft somit, Streitfälle und Fehlverhalten zu reduzieren.
  5. Vermeidung von Fehlinterpretationen Gerade in Gewerbegebieten mit wechselnder Klientel (Lieferverkehr, Kundenparkplätze, Besucher) ist eine klare Kennzeichnung besonders wichtig. Fehlende Markierungen können dazu führen, dass ortsunkundige Fahrer:innen alternative Parkmöglichkeiten suchen, möglicherweise in unzulässigen Bereichen wie tatsächlich für Fußgänger:innen vorgesehenen Flächen.
Um die negativen Auswirkungen auf das Parkverhalten zu minimieren und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ist eine klare Kennzeichnung des gepflasterten Bereichs als Parkstreifen durch eine Bodenmarkierung oder die Aufstellung des Verkehrszeichens 314 mit deutlichen räumlichen Bezug erforderlich. Dies trägt dazu bei, Missverständnisse zu vermeiden, die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung zu erleichtern und eine einheitliche, rechtssichere Nutzung der Verkehrsflächen zu gewährleisten und die negative Vorbildwirkung hinsichltich des Parkens auf Gehwegen abzumildern. Mit freundlichen Grüßen Maximilian Dachs

von Maximilian Dachs am 20. März 2025 23:28

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