Bäume schneiden
Kommentare
Sehr geehrte Frau Friedrich, vielen Dank für ihre Rückmeldung. Die besagten Bäume sind noch vor dem Schild "Land und forstwirtschaftliche Fahrzeuge frei" und somit die Aufgabe der Stadt, außerdem ist der Weg bis ca. Ende des Tierheims ausgebaut und wird ja auch als "beschränkter öffentlicher Weg" genutzt, denn sonnst hätte das Tierheim ja keine Zuwegung. Darum möchte ich sie hiermit nochmals höflichst bitten, in dem besagten Wegeabschnitt die Bäume und Sträucher zu schneiden. Alleine schon wegen den ganzen Spaziergängern, die hier täglich unterwegs sind. Nochmals vielen Dank und schöne Grüße
von Martin am 19. Januar 2025 10:36
Sehr geehrter Melder, vielen Dank für Ihren erneuten Kommentar in unserem PAFundDU-Bürgermelder. Von der Staatsstraße kommend die Bäume auf der linken Straßenseite sind Teil vom Straßenkörper. Nach Rücksprache mit den Stadtwerken Pfaffenhofen a. d. Ilm wird hier ein Luftraum von 4,50 Metern freigeschnitten. Die Bäume auf der gegenüberliegenden Straßenseite befinden sich auf Privatgrund, hier haben wir den Eigentümer aufgefordert, den Luftraum von 4,50 Metern freizuschneiden. Freundliche Grüße Ihre Stadtverwaltung
von Franziska Friedrich am 21. Januar 2025 15:14
Sehr geehrter Melder, vielen Dank für Ihren Eintrag in unserem PAFundDU-Bürgermelder. Bei der Wegstrecke von der Anton-Schranz-Straße bis zum Tierheim handelt es sich um einen sogenannten „beschränkt-öffentlichen Weg“. Für diesen Abschnitt liegt die Straßenbaulast und damit auch die Unterhaltspflicht bei der Stadt. Dagegen ist der mit „Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge frei“ gekennzeichnete Bereich ab dem Tierheim ein (nicht ausgebauter) öffentlicher Feld- und Waldweg. Für solche Wege liegen Wegebaulast und Unterhaltspflicht nach Art. 54 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes bei „denjenigen, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden“. Dies bedeutet, dass sämtliche Anlieger, die den Weg nutzen, auch für dessen Unterhaltung einschließlich des Rückschnitts von Sträuchern und Bäumen verantwortlich sind. Wir bitten Sie daher, den Rückschnitt im betreffenden Bereich eigenständig oder in Abstimmung mit den anderen betroffenen Anliegern vornehmen zu lassen. Freundliche Grüße Ihre Stadtverwaltung
von Franziska Friedrich am 17. Januar 2025 08:22