#3392, Erstellungsdatum 16. Januar 2025 23:34
Sonstiges
Zebrastreifen Ziegelstraße Höhe Hopfenstraße
Der Zebrastreifen auf der Ziegelstr Höhe Hopfenstr liegt sehr ungünstig:
1) die Bushaltestelle Hopfenstraße (viel genutzt von Eltern und Kindern der Kita St Andreas) liegt über der Kreuzung, quasi gegenüber des Zebrastreifens und ist nur erreichbar, indem man eine der Straßen ohne Hilfsmittel überquert.
2) Kommen Personen (in dem Fall vor allem Eltern und Kinder der Kita St Andreas) die St Andreas Str herunter und möchten über den Zebrastreifen gehen, sind diese für Autofahrer, welche von unten die Ziegelstr hochfahren, sehr schwer und spät einsehbar.
Sehr geehrte Melderin, vielen Dank für Ihren Eintrag in unserem PAFundDU-Bürgermelder. Die von Ihnen angesprochene Ecke Hopfenstraße/St.-Andreasstraße/Ziegelstraße liegt in einer ausgedehnten Tempo-30-Zone, wo nach den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ)“ Zebrastreifen an sich grundsätzlich entbehrlich wären. Der Zebrastreifen nahe der Hopfenstraße wurde aber dennoch, gerade wegen der Nähe der Ziegelstraße zum Kindergarten St. Andreas, eingerichtet. Ein Zebrastreifen hat allgemein aus einer Entfernung von 50 Metern erkennbar zu sein, die Sicht auf die dortigen „Warteflächen“ soll mindestens 30 Meter betragen. Beide Anforderungen werden an der genannten Stelle erfüllt, auch wenn Personen, die aus der St.-Andreas-Straße kommen, für herannahende Fahrzeuge erst in der Kurve sichtbar sind. Unabhängig davon, dass in Tempo-30-Zonen alle Verkehrsteilnehmer zu besonderer Rücksichtnahme verpflichtet sind, wird die Geschwindigkeit der Autofahrer, die von unten her die Ziegelstr hochfahren (und dann die Vorfahrt der St.-Andreas-Straße zu beachten haben), ab Höhe der Hausnummer 26 auch faktisch durch mehrere im Straßenraum angelegte Fahrbahneinbuchtungen begrenzt. Wer aus der Hopfenstraße „nach unten“ in die Ziegelstraße einbiegt, hat dabei ebenfalls rechts vor links zu beachten, und nicht „mit Schwung“ in die Vorfahrtsstraße einzubiegen. Im Bereich der Bushaltestelle ist auf beiden Seiten der Hopfenstraße ein Gehwegteil vorhanden; die Hopfenstraße weist keinen erhöhten Verkehr auf. Auch sind die Kindergartenkinder dort wohl stets in Begleitung von Erwachsenen unterwegs. Insofern sehen wir eine Querung der Hopfenstraße auch „ohne Hilfsmittel“ als durchaus möglich an. Die Verkehrsüberwachung hat an dieser Stelle keine überhöhten Geschwindigkeiten festgestellt. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadtverwaltung
von Nico Prause am 28. Januar 2025 12:58