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#3403, Erstellungsdatum 25. Januar 2025 10:33 Müll/Sauberkeit

Gigantisches AFD Plakat vor Niederscheyerer Strasse

Mit großem Unverständnis habe ich festgestellt, dass ein Wahlplakat der AfD direkt an der Niederscheyerer Schule angebracht wurde. Angesichts der Werte, für die eine Schule steht – wie Toleranz, Respekt und Demokratie – empfinde ich die Platzierung eines solchen Plakats als äußerst unangemessen.

Kommentare

Sehr geehrte Melderin, bei der inhaltlichen Beurteilung der Wahlwerbung sind die Wahlleitungen und mit ihr befassten öffentlichen Verwaltungen zur Neutralität verpflichtet. Für die zu den öffentlichen Wahlen (hier: zur Bundestagswahl) zugelassenen Parteien werden unabhängig von deren politischer Ausrichtung auf Gemeindeebene Regelungen zur Wahlwerbung mit sogenannten Klein- und Großflächenplakaten getroffen. Maßgeblich ist insbesondere, dass durch die Werbung die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Für die Großflächenplakate, die üblicherweise an Straßen mit hoher Frequenz platziert werden, werden mögliche Standorte vorgegeben. Die gewünschten Standorte sind dann bei der Verwaltung zu beantragen, eine Vergabe erfolgt dann nach der Reihenfolge der Eingänge. Eine Standort-Zuteilung erfolgt also nicht dauerhaft „exklusiv“ an eine Partei, an der Niederscheyerer Straße könnte insofern also ebensogut zum Beispiel ein CSU-, ein SPD-, ein DIE GRÜNEN- oder ein FDP-Großplakat stehen. Der von Ihnen beanstandete Plakat-Standort befindet sich nicht „direkt an der Niederscheyerer Schule“, sondern im Grünstreifen zwischen der Staatsstraße und dem Parkplatz vor dem Schul- und Sportzentrum Niederscheyern. Unabhängig davon ist Wahlwerbung per se nichts grundsätzlich Bedenkliches, sondern über Art. 5 I, III GG und Art. 21 GG geschützt. Sie hat aber natürlich da ihre Grenzen, wo entweder verbotene Parteien Wahlwerbung betreiben oder wo die Wahlwerbung nach den allgemein geltenden Gesetzen strafbar ist. Würden also Plakate mit unzulässigen Motiven aufgestellt, würde die Stadtverwaltung natürlich (egal an welchem Standort) einschreiten. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadtverwaltung

von Anja Lederer am 27. Januar 2025 10:16

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