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#3459, Erstellungsdatum 21. März 2025 23:12 Strasse

Toleriertes Gehwegparken beenden / Konkreter Fall: Dr.-Bergmeister-Str./Balthasar-Kraft-Str.

Gegenüber der Dr.-Bergmeister-Str. 71 sowie vor der Balthasar-Kraft-Str. 2 wir nahezu durchgängig auf dem Gehweg geparkt, obwohl dieser ausschließlich dem Fußverkehr vorbehalten ist. Bei der Dr.-Bergmeister-Str. kommt hinzu, dass durch das Verkehrszeichen 239 („Gehweg“) sogar eine eindeutige Beschilderung vorliegt welche jegliche Missverständnisse durch die bauliche Gestaltung des ursprünglich getrennten Geh- und Radwegs ausschließt. Durch das unzulässige Parkverhalten kommt es zu relevanten Behinderungen; eine Behinderung liegt vor, wenn der Gehweg durch das falsch parkende Fahrzeug so eingeschränkt wird, dass ein problemloser Begegnungsverkehr von Fußgänger:innen, Rollstuhlfahrer:innen und Kinderwagen nicht mehr möglich ist. Dies ist hier eindeutig der Fall. Zudem beeinträchtigen die an der Dr.-Bergmeister-Str. abgestellten Fahrzeuge die Sichtbeziehungen im Einmündungsbereich für den Fahrbahnverkehr. Selbst eine entsprechende Parkerlaubnis (z. B. durch Zeichen 315) wäre hier nicht zulässig, da die baulichen und rechtlichen Voraussetzungen – insbesondere die erforderliche Restgehwegbreite – nicht erfüllt sind. Gehwege sind auch baulich nicht dafür ausgelegt, das Gewicht von Kraftfahrzeugen zu tragen. Wiederholtes Befahren und Befahren durch zu schwere Fahrzeuge kann zu Rissen, Absenkungen, Brüchen, sowie Schäden an unterirdischen Leitungen (z. B. Trinkwasser, Gas, Strom) führen. Hier sei erwähnt, dass regelmäßig nicht nur schwere SUV sondern auch LKW im besagten Bereich parken. Die Kosten dieser vermeidbaren Schäden tragen jedoch nicht die Verursacher:innen, sondern die Allgemeinheit. Darüber hinaus ist das Gehwegparken hier verkehrspolitisch kontraproduktiv: Die Straße liegt in einer Tempo-30-Zone, deren verkehrsberuhigende Wirkung durch die Praxis des Gehwegparkens unterlaufen wird. Würden Fahrzeuge ordnungsgemäß auf der Fahrbahn parken, würde dies eine natürliche Fahrbahnverengung und somit eine deutliche Entschleunigung des Kfz-Verkehrs bewirken – ganz entsprechend des Charakters eines Wohngebiets für Familien und im Sinne der Ziele einer Tempo-30-Zone:
  • mehr Rücksicht,
  • geringere Geschwindigkeiten,
  • bessere Sichtbeziehungen,
  • höherer Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmender.
Hinsichtlich der Balthasar-Kraft-Str. besonders problematisch ist, dass dort regelmäßig ein Fahrschulfahrzeug parkt. Eine Fahrschule trägt eine besondere Verantwortung im Straßenverkehr und sollte Vorbild für korrektes Verhalten sein. Wenn selbst Ausbildungsfahrzeuge gegen geltendes Recht verstoßen, untergräbt das nicht nur die Verkehrserziehung, sondern fördert auch rechtswidriges Verhalten bei Fahranfängern. Leider gilt seit Jahren bzw. Jahrzehnten eine faktische Duldung dieses illegalen Parkverhaltens, was seine negative Vorbildwirkung verstärkt und bei den Kfz-Führer:innen zu einer Normalisierung der Nutzung von Geh- und Radwegen zum Abstellen ihrer Fahrzeuge führt. Dies widerspricht nicht nur der StVO, sondern torpediert das Ziel der Verkehrsberuhigung und den Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer:innen im Gesamten. Der Gehweg gehört dem Fußverkehr – die Fahrbahn dem fließenden und parkenden Fahrzeugverkehr (einschließlich Fahrrädern). Und sollte der Platz zum Parken nicht ausreichen: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Parken im öffentlichen Raum. Die Stellplatzverordnung stellt sicher, dass grundsätzlich ausreichend Flächen für Fahrzeuge zur Verfügung stehen; werden darüber hinaus Fahrzeuge angeschafft, so gilt auch für diese: Fahrzeuge sind grundsätzlich auf eigene Kosten auf dem eigenen Grundstück unterzubringen. Ich erwarte daher das Ende dieser Praxis durch regelmäßige Kontrollen und die konsequente Ahndung von Verstößen, auch in Abstimmung mit der Polizeiinspektion Pfaffenhofen welche hier regelmäßige Streife fährt ohne auf das Fehlverhalten zu reagieren. Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Kommentare

Sehr geehrter Melder, vielen Dank für Ihren Eintrag in unserem PAFundDU-Bürgermelder. Wir haben die kommunale Verkehrsüberwachung angewiesen, die Situation vor Ort verstärkt zu überprüfen und bei festgestellten Verstößen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Freundliche Grüße Ihre Stadtverwaltung

von Franziska Friedrich am 25. März 2025 10:34

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