#3589, Erstellungsdatum 21. Mai 2025 15:03
Strasse
Einbahnstraße "Müncher Vormarkt" erst nach dem Parkplatz?
Hallo!
Es geht um die Straße "Münchner Vormarkt". Direkt nach der Einmündung von der Münchner Straße ist ein kleiner Parkplatz, der u.a. von Besuchern der umliegenden Geschäfte genutzt wird. Ich sehe nun immer wieder, dass Leute aus dem Parkplatz entgegen der Einbahnstraße wieder zur Kreuzung Münchner Straße fahren. Mir geht es jetzt eben nicht darum, diese Autofahrer anzuklagen. Vielmehr schlage ich vor, die Einbahnstraße erst ab "hinter dem Parkplatz" beginnen zu lassen - wenn das verkehrsrechtlich möglich ist. Damit hätte man weiter die vermutlich gewünschte Verkehrsreduktion und -Steuerung, aber der Parkplatz wäre legal besser zu nutzen. - Oder gibt es rechtliche / praktische Einwände?
Grüße,
Jürgen Bitz
Sehr geehrter Melder, vielen Dank für Ihren Eintrag in unserem PAFundDU-Bürgemelder. Eine Verlegung des Beginns der Einbahnstraße hinter den Parkplatz ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll. Solche Regelungen können zu Missverständnissen, insbesondere für ortsfremde Fahrer führen und beeinträchtigen die Klarheit der Verkehrsführung. Zudem wären in diesem Fall zusätzliche Schilder oder Fahrbahnmarkierungen notwendig, was die Übersichtlichkeit weiter verschlechtern und zu einem „Schilderwald“ führen würde. Darüber hinaus sind im Münchener Vormarkt Radfahrende in Gegenrichtung zur Einbahnstraße zugelassen. Beginnt die Einbahnregelung erst hinter dem Parkplatz, kann dies zu gefährlichen Begegnungssituationen zwischen ausfahrenden Autos und entgegenkommenden Radfahrern führen. Autofahrende, die den Parkplatz verlassen und zur Moosburger Straße zurückkehren möchten, können den Münchener Vormarkt entlangfahren und über die Straße Am Schwarzbach wieder zur Moosburger Straße gelangen. Freundliche Grüße Ihre Stadtverwaltung
von Franziska Friedrich am 22. Mai 2025 11:42