#3613, Erstellungsdatum 9. Juni 2025 18:45
Sonstiges
Hohes Fest Pfingsten- Feiertag- Pfaffelleiten
Hallo, es gibt anscheinend keine Regeln mehr, zumindest nicht für die Bevölkerung, die glaubt selbstbestimmt zu sein, also am Feiertag, schön den freien Tag genießen, und dann am 15:30 den Rasen mähen, am Pfingstmontag! Sorry, wer Feiertag macht, hat diesen einzuhalten, ansonsten geht arbeiten!
Vielleicht mal ein Flyer machen über Respekt und der christlichen Religion.
Danke.
Freundliche Grüße, J.johannes
Sehr geehrter Melder, vielen Dank für Ihren Eintrag in unserem PAFundDU-Bürgermelder. Das Rasenmähen mit benzinbetriebenen Rasenmähern an Sonn- und an gesetzlichen Feiertagen ist in allen Wohngebieten bereits durch die bundesweit geltende Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung untersagt. Darüber hinaus wird dieses Verbot durch die städtische Lärmbekämpfungsverordnung wiederholt. Das bedeutet, nicht lärmende Rasenmäher (besonders leise arbeitende elektrische Handrasenmäher, elektrische Mähroboter) dürfen, sofern es zu keinen anderweitigen Ruhestörungen kommt, an solchen Tagen durchaus in Betrieb genommen werden. Die gewöhnliche Zimmerlautstärke darf aber auch hier nicht überschritten werden. Sollte entgegen des Verbots an Sonn- und Feiertagen mit einem benzinbetriebenen Rasenmäher der Rasen gemäht worden sein, so stellt dies voraussichtlich eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Im akuten Fall kann, wenn der betreffende Nachbar auf eine direkte Ansprache nicht reagiert, die örtliche Polizeidienststelle informiert werden, die bei Vorliegen eines tatsächlichen Verstoßes das Rasenmähen unterbinden und die zuständige Immissionsschutzbehörde in Landratsamt sowie die Stadt zur weiteren Verfolgung in Kenntnis setzen wird. Diese Stellen können durch die Bürgerinnen und Bürger auch selbst informiert werden. Schon eine einfache Suche im Internet führt bereits zur Kenntnis, ob und ggf. welche Arbeiten in Wohngebieten an Sonn- und Feiertagen zulässig sind. Die Stadt zählt hier grundsätzlich auf das allgemeine Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, jeglichen unnötigen Lärm an Sonn- und Feiertagen bereits aus einem eigenem Interesse zu unterlassen. In vielen Fällen dürfte aber schon ein direkter nachbarlicher Hinweis auf die Störung mit Unterlassungsbitte zweckdienlich sein. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm
von Marzellus Weinmann am 17. Juni 2025 10:28