#3616, Erstellungsdatum 12. Juni 2025 10:23
Strasse
dauerhafte Halteverbotszone Fliederstraße Pfaffelleiten
Wir wohnen in Pfaffelleiten und es ist uns ein Dorn im Auge, dass man unten in der Fliederstraße an der Straße zum Gehweg parken darf, da dort alles sehr eng ist. Wäre es möglcih dort eine dauerhafte Halteverbotszone bei den beiden Mehrfamilienhäusern einzurichten? Parkplätze gibt es meiner Meinung nach zu Genüge an den Straßen.
Sehr geehrter Melder, vielen Dank für Ihren Eintrag in unserem PAFundDU-Bürgermelder. Wir werden den Bereich weiterhin im Auge behalten und die Situation erneut bewerten, sobald die großen Mehrfamilienhäuser vollständig fertiggestellt und bezogen sind. Zum Hintergrund: Grundsätzlich gilt gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), dass beim Parken auf der Fahrbahn eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,00 Metern verbleiben muss. Diese Restbreite ist erforderlich, um eine ungehinderte Durchfahrt – insbesondere für größere Fahrzeuge wie Rettungsdienste, Feuerwehr und Müllabfuhr – sicherzustellen. Nach Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten wird diese notwendige Restbreite im genannten Bereich eingehalten. Darüber hinaus ist uns bekannt, dass in Pfaffelleiten bereits jetzt ein gewisser Parkdruck besteht. Die großen Mehrfamilienhäuser an der Äußeren Moosburger Straße sind dabei aber noch nicht vollständig fertiggestellt oder bezogen. Aus diesem Grund ist das Parken am Fahrbahnrand – unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen – grundsätzlich zulässig und aus verkehrsrechtlicher Sicht auch zumutbar. Die Anordnung einer Halteverbotszone stellt einen Eingriff in den fließenden und ruhenden Verkehr dar und bedarf daher einer besonderen Begründung. Verkehrszeichen dürfen gemäß § 45 StVO nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Ein solcher begründeter Einzelfall liegt in der von Ihnen geschilderten Situation nicht vor. Deshalb besteht rechtlich keine Möglichkeit, an der von Ihnen genannten Stelle eine dauerhafte Halteverbotszone einzurichten. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm
von Marzellus Weinmann am 17. Juni 2025 08:01