dauerhafte Halteverbotszone Fliederstraße Pfaffelleiten
Kommentare
Liebe Stadtverwaltung, absolut unverständlich!!! Dort ist eine Abzweigung von der Moosburger Straße und es stehen auf der kompletten Straße Autos, sodass man nichts wirklich absolut nichts sieht, ob z.B. ein Auto von der Sanddornstraße kommt. Ich warte nur auf den ersten Unfall und bin dann auf die Auswirkungen gespannt.... Zudem stehen teilweise die Autos auf den Gehwegen, sodass man z.B. mit seinem Kind auf die Straße gehen muss, weil man am GEHweg nicht vorbei kommt. Absolut fahrlässig, da keine Halteverbotszone aufzustellen, die Parkplatzsituation hätte man bei der Baugenehmigung berücksichtigen sollen und nicht 2 Mehrfamilienhäuser mit jeweils 10 Wohnheiten und nur jeweils 4 Stellplätzen dort hinstellen lassen. Vielleicht zumindest morgens ab und an mal die Polizei vorbei schicken und die Gehwegparker verwarnen, den Aufschrei, wenn einem Kind auf dem Weg zum Hopfastadl mal was passiert möchte ich nicht mitbekommen. Dennoch schöne Grüße!
von F.S. am 4. Juli 2025 12:24
Sehr geehrter Melder, vielen Dank für Ihren Eintrag in unserem PAFundDU-Bürgermelder. Zur bereits veröffentlichten Antwort hat sich die Rechtsgrundlage für die Beschilderung von Halteverboten leider nicht geändert. Somit kann dies leider nicht umgesetzt werden. Allerdings wird der Bereich verstärkt durch unsere Verkehrsüberwachung kontrolliert. Wir behalten diesen Bereich, wie bereits angesprochen, weiterhin im Auge. Freundliche Grüße Ihre Stadtverwaltung
von Nico Prause am 11. Juli 2025 11:21
Sehr geehrter Melder, vielen Dank für Ihren Eintrag in unserem PAFundDU-Bürgermelder. Wir werden den Bereich weiterhin im Auge behalten und die Situation erneut bewerten, sobald die großen Mehrfamilienhäuser vollständig fertiggestellt und bezogen sind. Zum Hintergrund: Grundsätzlich gilt gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), dass beim Parken auf der Fahrbahn eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,00 Metern verbleiben muss. Diese Restbreite ist erforderlich, um eine ungehinderte Durchfahrt – insbesondere für größere Fahrzeuge wie Rettungsdienste, Feuerwehr und Müllabfuhr – sicherzustellen. Nach Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten wird diese notwendige Restbreite im genannten Bereich eingehalten. Darüber hinaus ist uns bekannt, dass in Pfaffelleiten bereits jetzt ein gewisser Parkdruck besteht. Die großen Mehrfamilienhäuser an der Äußeren Moosburger Straße sind dabei aber noch nicht vollständig fertiggestellt oder bezogen. Aus diesem Grund ist das Parken am Fahrbahnrand – unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen – grundsätzlich zulässig und aus verkehrsrechtlicher Sicht auch zumutbar. Die Anordnung einer Halteverbotszone stellt einen Eingriff in den fließenden und ruhenden Verkehr dar und bedarf daher einer besonderen Begründung. Verkehrszeichen dürfen gemäß § 45 StVO nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Ein solcher begründeter Einzelfall liegt in der von Ihnen geschilderten Situation nicht vor. Deshalb besteht rechtlich keine Möglichkeit, an der von Ihnen genannten Stelle eine dauerhafte Halteverbotszone einzurichten. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm
von Marzellus Weinmann am 17. Juni 2025 08:01