Parkendes Auto in der Kurve (fast täglich)
Kommentare
Hallo Liebes Stadtverwaltungs-Team, leider war der Erfolg nur von kurzer Dauer, leider parkt das Auto wieder in der Kurve. Wäre schön wenn ihr da nochmal tätig werden könntet, um Gefahr und Unfälle zu vermeiden. Liebe Grüße Julia
von Julia am 2. September 2025 17:03
Sehr geehrte Melderin, vielen Dank für Ihren Eintrag in unserem PAFundDu-Bürgermelder. Wir haben den Eigentümer nochmals auf die Situation hingewiesen. Gem. §12 Abs. 3 Nr. 1 StVO ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten unzulässig. Falls die 5 m eingehalten werden, ist das Parken an der Stelle zulässig. Freundliche Grüße Ihre Stadtverwaltung
von Stadtverwaltung am 11. September 2025 08:44
Sehr geehrte Melderin, vielen Dank für Ihren Eintrag in unserem PAFundDu-Bürgermelder. Laut Mitteilung des Eigentümers wird das Auto künftig anders geparkt. Freundliche Grüße Ihre Stadtverwaltung
von Stadtverwaltung am 6. August 2025 13:03