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#3760, Erstellungsdatum 8. September 2025 22:51 Sonstiges

Zufahrtsverbot zur Trabrennbahn

Da der Hund meiner Tochter für ein paar Tage bei mir ist, nutze ich das Areal der Trabrennbahn gelegentlich zum Gassi gehn, da er sein "großes Geschäft" in der Innenstadt nicht verrichten mag. (natürlich mit Kakabeutel) Als wir heute nach einer kurzen Runde um das Trabrennbahngebäude zum Auto zurückkehrten, hielt ein Mann mit seinem Auto neben uns an und machte mich freundlich darauf aufmerksam, dass das Betreten des Geländes verboten sei, da es sich um ein Privatgrundstück handle. Mir war das nicht bewusst, da es weder dementsprechend ausgeschildert ist und zudem frei zugänglich ist. Ich fragte ihn, wem das Gelände denn eigentlich gehört, da ich der Meinung war, dass es sich um ein städtisches Grundstück handelt. Die Antwort war: Immer noch dem selben Besitzer, der die Rennbahn betrieben hat und dass ich Glück hatte, dass mich die Polizei nicht "erwischt" hat, da diese angehalten sei das Areal zu kontrollieren. Meine Frage wäre nun: Darf ich mit dem Hund dort Gassi gehen und wem gehört das Areal?

Kommentare

Ebenfalls Hundebesitzer hier: Ich bin ebenfalls schon auf der Trabrennbahn unterwegs gewesen mit meinem Hund (und den Hundekotbeuteln) und immer Spaziergänger mit oder ohne Hund dort getroffen. Falls es untersagt ist, dieses Gelände zu betreten, sollte dementsprechend eine Beschilderung folgen. (Bis dato wurde ich noch nie vor Ort angesprochen, dass ein Betreten unerlaubt sei.)

von Lisa am 9. September 2025 18:23

Ich denke die Eigentümerfamilie ist den meisten hier in der Stadt bekannt. Statt mit der Polizei (die hat wahrscheinlich wichtigeres zu tun) zu drohen und diese auch noch dreist auf Streife zu ihren völlig verwahrlosten Liegenschaften zu schicken, sollte vielleicht mal die eigene Verantwortung als Eigentümer wahrnehmen, u.a. das Gelände an der Kellerstraße, im Herzen der Stadt, welches ebenfalls zum „Imperium“ gehört, ist nämlich eine massive Schande für die ganze Stadt, ähnlich bei der Trabrennbahn usw.

von Steffi am 11. September 2025 10:48

Der „besagte“ Mann hat mich auch schon ein paar mal darauf angesprochen. Es handelte sich bei mir um den ehemaligen Hausmeister der Brauerei, der immer noch meint den Sheriff spielen zu müssen. Ich bezweifle stark das dieser weisungsbefugt ist bzw. das Hausrecht ausüben darf. Genauso wenig kümmert sich die Polizei um die Sicherung des Geländes, da es privat ist. Solange das Gelände nicht gesichert bzw. eingezäunt ist sehe ich hier kein Problem.

am 12. September 2025 19:38

Servus, hier nochmal der Verfasser der ursprünglichen Meldung. Danke für die zahlreichen Rückmeldungen. Ich frage mich nur warum sich die Stadtverwaltung nicht zu dem Thema äußert?... Viele Grüße, Miche

von Michael Herzinger am 16. September 2025 22:16

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