#3780, Erstellungsdatum 1. Oktober 2025 12:16
Strasse
Markierungen Fahrradstraßen
Hallo,
bei den neu eingeführten Fahrradstraßen sind an den Fahrbahnrändern unterbrochene weiße Breitstriche angebracht worden.
Haben diese irgendeine verkehrsrechtliche Funktion wie z. B. Parkverbot o. ä.?
In der Niederscheyerer Straße wurden die Bereiche zum Parken am Fahrbahnrand von den Breitstrichen umrandet und markiert. Bedeutet dies im Umkehrschluss, dass wenn keine extra Markierung für Parkflächen vorhanden ist, automatisch -auch ohne entsprechendes Schild- ein Parkverbot gilt?
Oder dienen diese unterbrochenen weißen Breitstriche lediglich zur Verdeutlichung dass es sich hier um eine Fahrradstraße handelt ohne verkehrsrechtliche Funktion?
Vielen Dank und viele Grüße
Sehr geehrter Melder, vielen Dank für Ihren Eintrag in unserem PAFundDU-Bürgermelder. Die Gestaltung unserer Fahrradstraßen orientiert sich an den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Bayern (AGFK). Diese sind in Musterblättern veröffentlicht, die Sie beispielsweise hier https://agfk-bayern.de/weitere-musterblaetter-radverkehr-bayern-erschienen/ herunterladen können. Der verwendete Breitstrich dient hiernach als Randmarkierung zur Verdeutlichung der Fahrradstraße und als Abgrenzung zum ruhenden Verkehr in Fahrradstraßen. Eine verkehrsrechtliche Bedeutung im Sinne eines Halteverbots hat er nicht. Die Regelung von Park- oder Halteverboten erfolgt durch eine entsprechende Beschilderung, entweder am Beginn der Fahrradstraße oder punktuell direkt an ausgewählten Abschnitten der Straße. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadtverwaltung
von am 7. Oktober 2025 08:08