#3920, Erstellungsdatum 18. Januar 2026 11:15
Sonstiges
Videoüberwachung im Bürgerpark
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich mich über eine aus meiner Sicht möglicherweise unzulässige Videoüberwachung im öffentlichen Raum beschweren.
Im Bürgerpark, in dem sich auch eine Gastwirtschaft befindet, habe ich festgestellt, dass mindestens zwei Überwachungskameras an dem Gebäude installiert sind. Nach meinem Eindruck erfassen diese Kameras Bereiche des öffentlich zugänglichen Raums. Vor Ort sind jedoch keinerlei Hinweisschilder angebracht, die auf eine Videoüberwachung aufmerksam machen oder Angaben zum Verantwortlichen, zum Zweck der Überwachung oder zur Speicherdauer der Aufnahmen enthalten.
Nach meinem Kenntnisstand ist eine Videoüberwachung des öffentlichen Raums nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen zulässig und setzt insbesondere eine klare und gut sichtbare Kennzeichnung voraus. Da diese Kennzeichnung hier offenbar fehlt, bitte ich um Überprüfung, ob die Installation und der Betrieb dieser Kameras rechtmäßig sind.
Sehr geehrter Melder, vielen Dank für Ihren Eintrag in unserem PAFundDU-Bürgermelder. Für die Beantwortung Ihres Eintrags benötigen wir noch ein bisschen Zeit. Wir bitten Sie deshalb um ein wenig Geduld. Freundliche Grüße Ihre Stadtverwaltung
von Stadtverwaltung am 21. Januar 2026 11:39