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#4085, Erstellungsdatum 9. Juni 2026 10:49 Strasse

VZ 325.2 / Ende verkehrsberuhiger Bereich / Wartepflicht wird oft nicht beachtet oder ist unbekannt.

Immer wieder kommt es an der Einmündung zu unangenehmen Situationen, da aus dem verkehrsberuhigten Bereich des Dr.-Hans-Müller-Ring ausfahrende Fahrzeuge "denken" es gälte normal Rechts-vor-Links. Darauf angesprochen reagieren viele mit Unverständnis, beharren auf Rechts vor Links und im Recht zu sein, die Bedeutung des Zeichens 325.2 und was bei der Ausfahrt aus dem verkehrsberuhigten Bereich zu beachten ist (also analog zur Grundstücksausfahrt) scheint verbreitet unbekannt geworden zu sein ("ich wohn hier schon seit 5 Jahren, hier ist sicher rechts vor links" -- und sich gleichzeitig die Ausfahrt hupend erzwingen). Wäre es möglich hier zur Entspannung gefährlicher Situationen ein Zusatzzeichen anzubringen (analog zum bereits angebrachten "Achtung Schritt fahren" in die Gegenrichtung), das explizit auf die Wartepflicht hinweist?

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