#4267, Erstellungsdatum 16. September 2026 23:05
Strasse
Dauerhafte Nutzung eines öffentlichen Stellplatzes
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Nelly-Sachs-Straße wird seit längerer Zeit ein Quad auf einem öffentlichen Stellplatz gegenüber einer privaten Einfahrt abgestellt. Das Fahrzeug ist dauerhaft mit einer Plane abgedeckt und wird nach meiner Beobachtung nur sehr selten bewegt, schätzungsweise zwei- bis dreimal im Jahr.
Dadurch entsteht für mich der Eindruck, dass der öffentliche Stellplatz nicht lediglich zum normalen bzw. vorübergehenden Parken genutzt wird, sondern faktisch als dauerhafter privater Abstellplatz für das Quad dient. Sowie eine Erweiterung des Grundstücks auf Kosten der allgemeinen Bevölkerung.
Zudem ist mir bekannt, dass beispielsweise in der Schirmbeckstraße im Bereich des Finanzamts ebenfalls Regelungen hinsichtlich des dauerhaften Parkens bestehen. Für mich stellt sich die Frage, wie die unterschiedliche Nutzung öffentlicher Stellplätze in solchen Fällen gehandhabt wird??
Da mir dies spanisch vorkommt bitte ich um Prüfung des Sachverhalts und Beurteilung der Zulässigkeit.
Vielen Dank für die Prüfung und Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen