30er Zone in der Hohenwarter Straße
Kommentare
Sehr geehrte Frau Stampft, ich bin da nicht gleicher Meinung. Das Verkehrszeichen ist außerhalb der Geschäftszeiten nur Schikane und eine Blitzerfalle. Verstehen Sie mich nicht falsch, aber fahren Sie doch mal dort um 21 Uhr vorbei, ich bin gespannt wieviele Personen Sie sehen werden. Ihre Argumentation von nur 20km/h weniger zu den bestehenden 50km/h sehe ich anders. Dann könnte man ja sofort die gesamte Innenstadt auf 30km/h beschränken. Ich finde das ein Verkehrsschild mit " 30 km/h - Werktags Mo-Fr. 7-19 Uhr" nur gerecht wäre. In München wird das oft angewendet und ich finde die Lösung sehr gut. Ich denke wenn eine Gefahr für Fußgänger etc. besteht, ist jeder zu einer Geschwindigkeitsreduktion bereit... aber wenn das nicht der Fall ist, ist diese auch überflüssig. Daher bitte ich nochmals darum, das Schild entsprechend zu ergänzen.
von R. Mayer am 6. März 2016 11:38
Sehr geehrter Herr Mayer, wir werden Ihre Anregung nochmals überprüfen. Bis dahin bitten wir um Ihre Geduld. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Freundliche Grüßei.A. Vanessa PelzlStadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm
von Vanessa Pelzl am 15. März 2016 15:36
Sehr geehrter Herr Mayer,wir können Ihnen versichern, dass es sich bei der Beschilderung weder um eine Schikane, noch um eine Blitzerfalle handelt. In Anbetracht der kurzen Strecke und der auch sonntags geöffneten Bäckerei möchten wir an unserer Entscheidung festhalten. Durch den Radfahrstreifen ist das Parken in der Hohenwarter Str. nur sehr eingeschränkt möglich. Im Bereich der 30 km/h können auch Anwohner und deren Besucher in den Abendstunden und an den Wochenenden parken. Aus Gründen der Vekehrssicherheit möchten wir die 30 km/h-Begrenzung ohne Einschränkung belassen.Freundliche GrüßeI. A.Helga StampflSachbearbeiterin Verkehrswesen
von Helga Stampfl am 11. Mai 2016 11:04
Sehr geehrter Herr Mayer, da es sich um einen sehr kurzen Abschnitt handelt, liegt u.E. keine unzumutbare Einschränkung für die Verkehrsteilnehmer außerhalb der Geschäftszeiten vor. Da sowohl vor, als auch nach dem 30er-Bereich die erlaubte Geschwindigkeit nur 50 km/h beträgt, handelt es sich lediglich um eine Abweichung von 20 km/h. Deshalb ist weder großes Abbremsen noch Beschleunigen erforderlich. Mit dieser Entscheidung halten wir uns auch an eine Vorgabe aus der Straßenverkehrsordnung, die lautet "weniger Verkehrszeichen - bessere Beschilderung". Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen I. A. Helga Stampfl Sachbearbeiterin Verkehrswesen
von Vanessa Pelzl am 10. Dezember 2015 09:51