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#700, Erstellungsdatum 24. November 2016 17:07 Strasse

Auenstraßenquartier: Ausschilderung als verkehrsberuhigter Bereich

Sehr geehrte Damen und Hwerren, der kürzlich ausgebaute Bereich „Auenstraße - Untere Stadtmauer – Platzl“ wurde vor einigen Wochen bzw. letzten Mittwoch durch die Stadtwerke als „verkehrsberuhigter Bereich“ ausgeschildert. Ich bitte Sie, die Beschilderung durch einen Fachmann begutachten zu lassen, da meines Erachtens die Ausschilderung als verkehrsberuhigter Bereich teilweise fehlt, teilweise widersprüchlich ist und teilweise unnötige Schilder aufgestellt wurden. Nachstehend die Punkte, die mir aufgefallen sind: 1.  Von der Scheyerer Straße her kommend wurde in der Auenstraße in Höhe des Beginns der neuen Pflasterung (Höhe Anwesen Auenstr. 38) ein Schild „Beginn verkehrsberuhigter Bereich“ integriert in ein Parkregelungsschild aufgestellt. Hier fehlt meines Erachtens für die Fahrzeuge die in Gegenrichtung den verkehrsberuhigten Bereich verlassen das entsprechende Schild „Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs“.
  1. Verlässt man den verkehrsberuhigten Bereich vom Platzl in Richtung Obere Stadtmauer, so fehlt hier die Beschilderung „Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs“.
  2. An der Kreuzung Auenstraße / Platzl ist an der Ecke des Salverbräus ein beidseitiges Schild angebracht, dass in Fahrtrichtung Platzl „Beginn verkehrsberuhigter Bereich“ anzeigt und – vom Platzl kommend - in Fahrtrichtung Sonnenstraße bzw. Auenstraße „Ende verkehrsberuhigter Bereich“ anzeigt. Das Beginnschild ist meines Erachtens nicht erforderlich, da der verkehrsberuhigte Bereich jetzt bereits vor dem Anwesen Auenstraße 38 beginnt. Das Endeschild ist ebenfalls nicht korrekt, da der verkehrsberuhigte Bereich sich in der Auenstraße und Sonnenstraße fortsetzt und dem Verkehrsteilnehmer somit ein falsche (und gefährliche) Information gegeben wird. 
  3. Von der Weilhammerklamm her kommend - und Richtung Platzl fahrend - findet sich direkt nach der Durchfahrt durch den Flaschlturm (ehemaliges Lutzmuseum) das Schild „Beginn verkehrsberuhigter Bereich“. Dieses Schild ist überflüssig, da man sich entweder von der Weilhammerklamm her kommend oder von der Auenstraße her kommend bereits innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs befindet.
Besten Dank. Mit freundlichen Grüßen Armin Bergmeister Platzl 10 a

Kommentare

Sehr geehrter Herr Bergmeister, vielen Dank für Ihren Eintrag in unserem Bürgermelder sowie Ihren Hinweisen bezüglich der Ausschilderung. Die Beschilderung im Auenstraßenquartier ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Weitere, für die Beschilderung, notwendige Verkehrszeichen haben wir bereits bestellt. Aufgrund des Produktionsschlusses wegen der anstehenden Feiertage wurde uns von Seiten des Herstellers die Lieferung für Januar 2017 zugesagt. Ihre aufgeführten Punkte können wir wie folgt beantworten: Zu 1 und 2) Die Beschilderung für die Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereichs auf Höhe der Auenstraße 38 sowie im Platzl / obere Stadtmauer wurde bereits bestellt. Zu 3 und 4) Die Beschilderung „verkehrsberuhigter Bereich“ an der Kreuzung Auenstraße / Platzl an der Ecke Salverbräu (ohne Zusatzzeichen) bleibt weiterhin bestehen, da es sich bei den Parkplätzen im Platzl um einen gebührenfreien Bereich handelt. Anders hingegen für die Verkehrsteilnehmer, die in der Sonnenstraße und im weiteren Verlauf der Auenstraße ab der Centro Bar Parkmöglichkeiten suchen. Dort ist nämlich das Parken nur mit Parkschein und auf gekennzeichneten Flächen für die Dauer von zwei Stunden erlaubt. Die Verkehrszeichen „Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereichs“ Höhe Kreuzung Auenstraße / Platzl an der Ecke des Salverbräu sowie der „Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs“ hinter dem Flaschlturm werden ausgetauscht. Wir bitten Sie deshalb noch um Geduld. Sollten nach Abschluss der vollständigen Beschilderung noch Fragen offen sein, sind wir gerne bereit bei einem Ortstermin die Angelegenheit zu besprechen. Mit freundlichen Grüßen i.A. Vanessa Pelzl Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm

von Vanessa Pelzl am 1. Dezember 2016 13:17