Verkauf von illegalen, pfandfreien Dosen im Bahnhofsgebäude
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Sehr geehrter Herr Niedermeier, das Ordnungsamt hat Ihre Meldung erst jetzt erhalten und wir können Ihnen zur Pfanderhebung mittteilen, dass diese in der Verpackungsverordnung (siehe Link http://www.gesetze-im-internet.de/verpackv_1998/index.html) geregelt ist. Für den Vollzug der Verordnung ist das Landratsamt, Staatl. Abfallrecht, Frau Wiringer (Tel. 27-313, zita.wiringer@landkreis-paf.de) zuständig. Details zur Pfanderhebung finden Sie in § 9 Abs. 2 VerpackV (siehe Link http://www.gesetze-im-internet.de/verpackv_1998/__9.html). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Freundliche Grüße I. A. Heidi Haas
von Heidi Haas am 30. August 2017 11:35
Hallo Herr Weinmann, ich habe ca. 1 Woche vorher meine ursprüngliche Meldung verfasst. Darin habe ich darauf hingewiesen, dass die im Bahnhofsgebäude illegal verkauften Dosen (im Automaten) den Bahnsteigbereich auch noch zusätzlich vermüllen. Grüße Manfred Niedermeier
von Manfred Niedermeier am 22. Juni 2017 12:56
Hallo Herr Weinmann, leider habe ich bis heute von Ihnen keine Antwort erhalten. Ich habe zwischenzeitlich festgestellt, dass in diversen Märkten in Pfaffenhofen pfandfreie Dosen und Flaschen verkauft werden. Ich gehe davon aus, dass für die Einhaltung der Pfandverordnung das städtische Ordnungsamt zuständig ist. Warum wird das nicht überprüft bzw. geduldet? Das paßt nicht zum neuen Umweltbewußtsein von Pfaffenhofen.
von Manfred Niedermeier am 16. August 2017 13:08
Sehr geehrter Herr Niedermeier, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wann hatten Sie Ihre ursprüngliche Meldung an den PAF und DU-Bürgermelder übermittelt? Mit freundlichen Grüßen Marzellus Weinmann
von Marzellus Weinmann am 16. Juni 2017 11:47