#879, Erstellungsdatum 6. Dezember 2017 20:33
Sonstiges
Bürgerentscheid
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte da mal eine Frage.
Da es heißt das die Bürger von Pfaffenhofen, Pfaffenhofen mitgestallten
können und sollen hätte ich folgende Frage.
Wie schafft man es das Pfaffenhofen einen Bürgerentscheid bzw
Bürgerbefragung per Stimmzettel macht?
Über Ihre Hilfe würde ich mich freuen.
Von Herr Ebeling
Kommentare
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Sehr geehrter Herr Ebeling, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ganz grundsätzlich sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Artikel 18a der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern geregelt. Mit freundlichen Grüßen Marzellus Weinmann
von Marzellus Weinmann am 12. März 2018 13:02