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#879, Erstellungsdatum 6. Dezember 2017 20:33 Sonstiges

Bürgerentscheid

Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte da mal eine Frage. Da es heißt das die Bürger von Pfaffenhofen,  Pfaffenhofen mitgestallten können und sollen hätte ich folgende Frage. Wie schafft man es das Pfaffenhofen einen Bürgerentscheid bzw Bürgerbefragung per Stimmzettel macht? Über Ihre Hilfe würde ich mich freuen. Von Herr Ebeling

Kommentare

Sehr geehrter Herr Ebeling, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ganz grundsätzlich sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Artikel 18a der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern geregelt. Mit freundlichen Grüßen Marzellus Weinmann

von Marzellus Weinmann am 12. März 2018 13:02