Kapellenweg: Fahrradstraße
Kommentare
Liebe Stadtverwaltung, für Radfahrende, die die Rot-Kreuz-Straße in östlicher Richtung nutzen, ist der südliche Teil des Kapellenwegs kaum einsehbar, es muss allerdings Vorfahrt gewährt werden. Ich würde Sie bitten, zu prüfen, ob die Situation durch einen Spiegel vor dem Anwesen Kapellenweg 11 verbessert werden kann. Mit freundlichen Grüßen F. Schlinke
von F. Schlinke am 10. April 2025 09:43
Sehr geehrter Melder, vielen Dank für Ihren Hinweis in unserem PAFundDU-Bürgermelder. Wir haben uns die Kreuzung angesehen und können die Notwendigkeit für einen Spiegel hier nicht erkennen. Radler sollen sich mit reduzierter Geschwindigkeit und bremsbereit dem Kreuzungsbereich nähern ( § 1 StVO Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer), da sie hier Vorfahrt gewähren müssen. Wenn man mit der notwendigen Vorsicht in den Kreuzungsbereich bzw. den Kapellenweg einfährt, ist der Bereich ausreichend einzusehen. Da in allen anliegenden Straßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge 30 km/h beträgt, sollten aufgrund der reduzierten Geschwindigkeit Autos rechtzeitig gesehen werden können. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadtverwaltung
von Diane Arras-Bolle am 16. April 2025 09:59