Ingolstädter Straße, Bürgersteig am Käseladen
Kommentare
Sehr geehrter Herr Weinmann, Schrittgeschwindigkeit beim überfahren des Gehwegs im genannten Bereich ist eine Wunschvorstellung ihrerseits. Dies ist fernab der Realität! Mindestens Schrittgeschwindigkeit und Sperrung für den Durchgangsverkehr wäre angebracht. Besser Umleitung des Durchgangverkehrs über die Kellerstraße und Durchfahrt für Stadtbusse über gesteuerte Poller Mit freundlichen Grüßen
von privat am 16. April 2025 23:58
Sehr geehrte Melderin, vielen Dank für Ihren Hinweis in unserem PAFundDU-Bürgermelder. Der abgesenkte Gehweg ist Bestandteil des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs rund um den Hauptplatz. Dieser erstreckt sich an der Ingolstädter Straße ab der Kreuzung Kellerstraße über den Hauptplatz bis zum Kreisel am Ende der Scheyerer Straße und auch in die angrenzenden Wohn- und Geschäftsstraßen. Hier beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 20 km/h. Die deutlich reduzierte Fahrgeschwindigkeit senkt die Unfallgefahr erheblich. Natürlich setzt das voraus, dass sich Verkehrsteilnehmer umsichtig und rücksichtsvoll verhalten. Aufgrund des sehr schmalen Straßenraums kann es in besonderen Situationen notwendig sein, dass Fahrzeuge den Gehweg überfahren müssen. Diese Möglichkeit soll für Ausnahmen gegeben sein. In solchen Fällen muss aber natürlich besondere Vorsicht walten gelassen werden und Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Eine bauliche Umgestaltung des verkehrsberuhigten Bereichs ist vorerst nicht vorgesehen. Die Barrierefreiheit und die Aufhebung der scharf gegeneinander abgegrenzten Verkehrsräume waren Bestandteil des Umgestaltungskonzeptes des Hauptplatzumfeldes. Zudem lassen sich Veränderungen in den Höhen von Fußwegen insb. im Nachhinein nicht ohne Weiteres umsetzen, da hier viele Zwangspunkte zu beachten sind (Höhen von Haustüren, Ein- und Ausfahrten, Regenwasserentwässerung etc.). Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadtverwaltung
von Marzellus Weinmann am 15. April 2025 15:58