#1174, Erstellungsdatum 10. März 2019 16:24
Verkehrsregelung, Beschilderung
Beschränkungen für Radfahrer aufheben
Ich bitte generell zu überprüfen, ob das Radln entgegen der
Einbahnstraßen freigegeben werden kann, z.B. ist die Einbahnstraße
Fuchsberg nicht gegen Fahrtrichtung für Radfahrer befahrbar.
Kommentare
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Sehr geehrter Herr Barzen, vielen Dank für Ihre Nachricht. Jede Einbahnstraße muss einzeln betrachtet und geprüft werden. Der Radverkehr in einer Einbahnstraße kann grundsätzlich dann in beide Richtungen freigegeben werden, wenn die Voraussetzungen der Straßenverkehrsordnung eingehalten werden. Dies ist gegeben, wenn unter anderem eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sowie eine ausreichende Breite der Fahrbahn für Begegnungsverkehr und ein übersichtlicher Straßenverlauf nachgewiesen werden können. In Pfaffenhofen ist dies zum Beispiel in der Frauenstraße oder am Münchner Vormarkt der Fall. In der von Ihnen genannten Straße Fuchsberg ist der Straßenraum sehr begrenzt und aufgrund der Topographie unübersichtlich, so dass die Verkehrssicherheit bei Begegnungsverkehr nicht ausreichend gegeben ist. Deshalb kann der Radverkehr in dieser Straße nicht für beide Richtungen freigeben werden. Mit freundlichen Grüßen I.A. Sophie Huber
von Sophie Huber am 2. April 2019 16:15