#2044, Erstellungsdatum 13. Oktober 2020 10:47
Verkehrsregelung, Beschilderung
Hinweis auf Gegenverkehr in der Einbahnstraße
Bei der Einfahrt in die Einbahnstraße Riederweg sollte ein Schild unter dem Einbahnstraße-Schild angebracht werden, das darauf hinweist, dass es hier Radfahrenden gestattet ist, engegengesetzt der Fahrtrichtung zu fahren. Üblicherweise ist das ein Radsymbol mit zwei Pfeilen in zwei Richtungen darunter.
Grund: Ich nehme an, dass die Autofahrenden nicht wissen, dass es Radfahrenden gestattet ist, dort entgegengesetzt in der Spielstraße zu fahren. Ich erlebe dort oft nötigende "Erziehungsmaßnahmen" des Kraftverkehrs, der einige Male fast zu (Zusammen-)Stürzen geführt hätten.
Auch das Schild an der Ausfahrt der Einbahnstraße ("Fahrrad frei") sollte wieder korrekt ausgerichtet und von den Aufklebern befreit werden.
Kommentare
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Sehr geehrter Herr Veress, vielen Dank für Ihren Hinweis. Ich werde die Situation nächste Woche vor Ort überprüfen und selbstverständlich eine Nachbeschilderung – falls nötig – in Auftrag geben. Eine Neujustierung und Reinigung des Zusatzes „Fahrrad frei“ wird ebenfalls beauftragt. Mit freundlichen Grüßen I.A. Sophie Huber
von Sophie Huber am 20. Oktober 2020 07:59