Wie funktioniert der PAF und DU Bürgermelder?
Bürger bitte melden!
Sie haben eine Idee Kritik, Lob oder eine konkrete Anregung für Pfaffenhofen?
Alles was Sie gerade ärgert oder was Sie schon lange einmal loswerden wollten
- hier können Sie die Verantwortlichen in Pfaffenhofen direkt davon in
Kenntnis setzen.
Ganz leicht
Einfach hier mit dem Handy oder zuhause am Computer einen eigenen Beitrag
anlegen. Alles kann mit Bild und Text übermittelt werden. Sie müssen dazu
lediglich Ihre Emailadresse bestätigen.
Ihr direkter Draht
Die Meldungen gelangen so direkt zu kompetenten Ansprechpartnerinnen und
–partnern, der diese nach einer fachlichen Prüfung freischaltet, behandelt
und transparent dokumentiert. Mit Bearbeitungsgarantie!
Gemeinsam für eine bessere Radinfrastruktur in Pfaffenhofen sorgen!
Sie haben eine Idee Kritik, Lob oder eine konkrete Anregung zum Thema
Radlfahren in Pfaffenhofen.
Verkehrsführung, Schlaglöcher, überflüssige Drängel- bzw. Umlaufgitter,
aber auch Lob - hier können Sie die Verantwortlichen in Pfaffenhofen
direkt davon in Kenntnis setzen. Einfach mit dem Handy oder zuhause am
Computer einen Beitrag anlegen.
Alles kann mit Bild und Text übermittelt werden. Sie müssen dazu
lediglich Ihre Emailadresse bestätigen.
Die Meldungen gelangen so direkt zu kompetenten Ansprechpartnerinnen und
–partnern, der diese nach einer fachlichen Prüfung freischaltet,
bearbeitet und transparent dokumentiert. Außerdem fließen alle
Anregungen in das neue Fahrradkonzept der Stadt ein.
Der Radlradar ist eine einmalige Aktion und nur noch bis Ende August
2015 aufrufbar.
Danach können entsprechende Anregungen auch im Bürgerforum
unter
https://buergermelder.pafunddu.de/projects/buergerforum/ eingetragen
werden.
Sehr geehrter Melder, wir verstehen Ihren Unmut über rücksichtsloses Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer. Auch wir wünschen uns, dass durch mehr Vorsicht und Rücksichtnahme der Verkehr in Pfaffenhofen für alle sicherer und angenehmer wird. Durch das Einhalten der rechtlichen Vorgaben sollte die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein. Die Straßenverkehrsverordnung (StVO) gibt die richtigen Verhaltensweisen vor. Gehwege dürfen von Radfahrern nicht befahren werden. Als Ausnahme sind Kinder bis zum Alter von 10 Jahren und deren Begleiter zulässig. Durch eine entsprechende Beschilderung ist es aber möglich, Radlern die Nutzung von Gehwegen zu erlauben. In diesem Fall ist vorgeschrieben, dass Radfahrer Schrittgeschwindigkeit fahren müssen und auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen haben. Radwege dürfen nach der StVO auch von Lastenrädern genutzt werden, unter Einhaltung vorgegebener Maße (nicht breiter als ein Meter, nicht höher als zweieinhalb Meter und nicht länger als vier Meter). Mit Aufklärungs- und Informationsangeboten, beispielsweise in unserem Bürgermagazin, werben wir für richtiges Verhalten im Straßenverkehr und rücksichtsvollen Umgang. Gerne möchten wir die Situation für Fußgänger und Radfahrer verbessern, indem wir die gemeinsame Nutzung von Gehwegen in Pfaffenhofen aufheben. Das wäre möglich, wenn die Höchstgeschwindigkeit innerorts flächendeckend auf 30 km/h festgesetzt würde. Die Frage, ob die Bürgerinnen und Bürger Pfaffenhofens diesen Vorschlag gut finden, soll die gerade laufende Bürgerbefragung beantworten. Sollte sich ein mehrheitlicher Wunsch nach besseren Bedingungen abzeichnen, werden wir die Umsetzung fußgänger- und radfahrer-freundlicher Maßnahmen in Angriff nehmen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadtverwaltung
von Stadtverwaltung am 13. Juni 2024 12:43