#325, Erstellungsdatum 8. Juli 2015 21:27
Verkehrsregelung, Beschilderung
Klare Markierung von Fuß- und Radweg auf der gesamten Scheyrer Str.
Trennung von Fuß-/Radweg durch Markierung des Weges (z.B. Radweg rot mit
aufgemaltem Fahrrad nach jeder Absenkung von Ein-/Ausfahrt, Straße
oder Sackgasse oder Beschilderung, die anzeigt, auf welcher Seite
Radfahrer fahren dürfen-blaues rundes Schild, links Rad/rechts
Fußgänger).
Radweg muss von dieser Straße aus durchgängig in gesamten Innenstadt
erkenntlich sein. Ist leider bis zum Freibad/Eisstadion durch die
Ingolstädter Straße nicht gegeben, was das Radfahrern mit Kindern ohne
Fahrradführerschein zum "Erlebnis" macht ( Beschimpfungen und
Unverständnis kommen nicht selten vor)
Kommentare
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Sehr geehrte Frau Kelschenbach, vielen Dank für Ihre Anregung. Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf keine getrennte Markierung vorgenommen werden, weil es sich um einen Fußweg handelt, der für den Radverkehr freigegeben ist. Für einen getrennten Fuß- und Radweg konnten die baulichen Voraussetzungen entlang der Scheyerer Straße nicht erfüllt werden. Im gesamten Stadtgebiet wurde die Benutzungspflicht für Radfahrer aufgrund der neuesten Rechtsprechung im Dezember 2012 weitgehendst aufgehoben. Für nähere Erläuterungen steht Ihnen gerne Frau Stampfl unter der Tel.: 08441/78-106 zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen i.A. Vanessa Pelzl Stadtverwaltung Pfaffenhofen
von Vanessa Pelzl am 23. Juli 2015 16:11