#4015, Erstellungsdatum 2. April 2026 12:17
Sonstiges
Radwegmarkierung
An der Hohenwarter Str. zwischen der Stettiner Str. und der Sudetenstr. stadteinwärts teilen sich Radfahrer und Fußgänger den Gehsteig. Dieser ist zwar breit, aber es fehlt eine Trennmarkierung. Es kommt häufig vor, dass Fussgänger die gesamte Breite des Gehsteigs benutzen oder unvermittelt den Bereich nutzen, der eigentlich für Radfahrer gedacht ist. Das ist eine Gefahr, sowohl für Radfahrer, als auch für Fußgänger, da Radfahrer den Bereich in beiden Richtungen nutzen und, für Fußgänger nicht sichtbar, daher auch von hinten kommen können. Eine Markierungslinie würde diese Gefahr erheblich senken.
Sehr geehrter Melder, vielen Dank für Ihren Eintrag in unseren PAFundDU-Bürgermelder. Der südliche Gehweg zwischen der Stettiner Straße und der Sudetenstraße ist als Gehweg mit dem Zusatz „Fahrrad frei“ beschildert. Diese Regelung bedeutet, dass Radfahrer in Schrittgeschwindigkeit den Gehweg mitbenutzen dürfen. Vorrang auf dem Gehweg haben jedoch die Fußgänger. Radfahrer müssen rücksichtsvoll fahren und stets bremsbereit sein. Es steht Fußgängern auch frei die gesamte Breite des Gehweges zu nutzen. Da Radfahrer quasi „nur zu Gast“ sind, müssen sie das im Zweifelsfall hinnehmen. Es gibt bei dieser Regelung keinen speziell für Radfahrer vorgesehen Bereich auf dem Gehweg. Deshalb kann eine Markierung nicht vorgenommen werden. Die Ausweisung eines Radweges wäre an dieser Stelle zudem nicht zielführend, da dieser dann benutzungspflichtig wäre, d.h. ein schnelles Fahren auf der Straße wäre für den Radfahrer gar nicht mehr möglich. Radfahrer, die schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren möchten oder das Zusammentreffen mit Fußgängern vermeiden wollen, können auf der Straße fahren. Damit das für Radfahrer angenehmer und sicherer möglich ist, wurde im vergangenen Jahr in diesem Bereich der Hohenwarter Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadtverwaltung
von Stadtverwaltung am 7. April 2026 11:25