Autofahrer parken Kreuzung zu - kein Durchkommen
Kommentare
Sehr geehrter Herr Kinast, unsere Überprüfung hat ergeben, dass gemäß § 11 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in eine Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden darf, wenn auf ihr gewartet werden müsste. Diese Grundregel der StVO ist von jedem Verkehrsteilnehmer zu beachten. Nach unserer Auffassung können wir vor diesem Hintergrund auf die Errichtung einer Beschilderung oder vergleichbare Maßnahmen verzichten. Freundliche Grüße i.A. Vanessa Pelzl Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm
von Vanessa Pelzl am 5. Juli 2017 15:39
Interessant. Wenn Ihnen diese "Grundregel der StVO" nicht bekannt war - und davon gehe ich aus, wenn sie offenbar recherchiert werden musste -, warum sollte sie anderen Verkehrsteilnehmern bekannt sein? Entweder kennen viele Autofahrer die Regel nicht oder sie setzen sich bewusst darüber hinweg. Andernfalls gäbe es das von Herrn Kinast geschilderte Problem ja nicht. Eine Beschilderung wäre also vielleicht durchaus hilfreich und sinnvoll.
von Baum am 7. August 2017 12:50
Sehr geehrter Herr Kinast, vielen Dank für Ihren Eintrag in unserem Bürgermelder. Wir werden Ihre Anregung überprüfen und Ihnen sobald wie möglich eine Rückmeldung geben. Bis dahin bitten wir noch um etwas Geduld. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen i.A. Vanessa Pelzl Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm
von Vanessa Pelzl am 21. Juni 2017 07:08