Gefährliche Vorfahrtsregelung für PKW
Kommentare
Dem kann ich nicht zustimmen, denn gerade die Heck macht es dem Fahrradfahren schwer, denn man muss wirklich stehen bleiben. Der Autofahrer muss dem hingegen sowieso an der Strassenmündung anhalten. Gruß Kleve P.s. Das hatte ich schon mal moniert
von Kliebe am 1. Dezember 2017 23:03
Das ist leider kein Einzelfall! Rund um Pfaffenhofen gibt es mehrere Beispiele solcher Radverkehr ausbremsender Konzepte. Die zuständige Stelle im LRA scheut sich offensichtlich davor, den motorisierten Verkehrsteilnehmern mehr Aufmerksamkeit oder gar eine Geschwindigkeitsreduzierung abzuverlangen und verkauft das dann als Sicherheitsgewinn für die Radfahrer! In dieser Häufigkeit ist das komischerweise nur im LK PAF zu finden, in anderen Landkreisen funktioniert's auch ohne. Im konkreten Fall ist es dem Brunnhofer wohl auch nicht zuzumuten, selbst für bessere Sichtverhältnisse zu sorgen, also seine eigene ungebremst wuchernde Hecke zurückzuschneiden.
von Steffl am 9. März 2019 08:30
Sehr geehrter Steffl, die Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm hat die letzten Jahre einen Verkehrsentwicklungsplan erarbeitet und 2018 abgeschlossen. In diesem wurden sämtliche Verkehrsarten berücksichtigt, selbstverständlich auch der Radverkehr. Neben einer gesamtstädtischen Betrachtung wurden auch konkrete Maßnahmen für den Radverkehr geplant. Grundsätzlich verfolgt der Verkehrsentwicklungsplan das Ziel, den motorisierten Individualverkehr zugunsten des Fuß- und Radverkehrs zu reduzieren. Dies geht nur über eine sichere und attraktive Gestaltung des Radnetzes. Darüber hinaus sind wir stetig bemüht, sinnvolle Maßnahmen für den Radverkehr umzusetzen, wie z.B. zuletzt die Markierung eines Schutzstreifens für Fahrradfahrer in der Posthofstraße in Abstimmung und Fortführung mit der Gemeinde Hettenshausen. Für den Radweg entlang der Kreisstraße und auch für dessen Vorfahrtsregelung ist das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm verantwortlich. Wir leiten Ihre Anregung gerne weiter und werden auch nochmals über die Sichtbeeinträchtigung durch die Hecke am Brunnhof aufmerksam machen. Mit freundlichen Grüßen I.A. Sophie Huber
von Sophie Huber am 30. April 2019 08:57
Sehr geehrter Herr Gocke, vielen Dank für Ihren Eintrag im Radlradar. Für die „ungewöhnliche“ Verkehrsregelung auf dem Geh- und Radweg an der Kreisstraße zwischen Pfaffenhofen und Tegernbach ist das Landratsamt Pfaffenhofen zuständig; daher haben wir haben Ihre Anregung an die Kreisverwaltung zur Stellungnahme weitergegeben. Das Landratsamt teilte uns mit, dass in der Tat ursprünglich die Radfahrer vorfahrtsberechtigt waren. Nachdem sich aber neben gefährlichen Situationen auch Unfälle ereignet hätten, bei denen Radfahrer verletzt wurden, habe man aus Sicherheitsgründen die aktuelle Vorfahrtsregelung für die aus dem Grundstück ausfahrenden Fahrzeuge getroffen. Diese geänderte Regelung sei aus den Reihen der Radfahrer begrüßt worden. Das Landratsamt möchte die aktuelle Regelung aus Sicherheitsgründen beibehalten, solange wegen der Hecke auf dem Privatgrundstück schlechte Sichtverhältnisse herrschen. Seit Änderung der Vorfahrtsregelung seien keine Unfälle oder für den Radfahrer gefährliche Situationen verzeichnet worden. Wir werden dem Landratsamt dennoch nahelegen, auf einen Rückschnitt der Hecke im gebotenen Maße zu drängen, um wieder eine Bevorrechtigung des Radweges zu ermöglichen, bzw. zumindest die Anbringung eines aus Richtung Schönthaler Berg rechtzeitigeren Warnhinweises dringend anregen. Mit freundlichen Grüßen i.A. Vanessa Pelzl Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm
von Vanessa Pelzl am 14. Juli 2017 07:11