#890, Erstellungsdatum 8. Januar 2018 11:39
Verkehrsregelung, Beschilderung
Radweg oder Freigabe des Gehwegs auf der B13
Was ist aus der Anregung von Frau Buchner aus dem Jahr 2015 geworden?
Praktisch die gesamte Joseph-Fraunhofer-Strasse (also die B13 innerhalb
des Stadtgebiets) ist Radl-Tabuzone. Trotz des teilweise massiven
(Autobahnausweichstrecke) Verkehrsaufkommens gibt es keinen Radweg oder
Fahrradstreifen. Wäre da nicht eine spezielle Kennzeichnung wie in der
Hohenwarter (gestrichelter Fahrradstreifen) oder Moosburger Strasse
(Rote Fahrradbahn) denkbar? Sinnvoll wäre es allemal!
von Manuela Buchner
Wenn man vom Bahnhof kommend Richtung Eberstetten, Förnbach oder Weihern
fahren möchte, gibt es leider keine sinnvolle Ausweichmöglichkeit. Darf
hier zumindest der Gehweg links und rechts der B13 befahren werden?
Kommentare
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Sehr geehrte Frau Popp, vielen Dank für Ihren Eintrag. Bei der Joseph-Fraunhofer-Straße B 13 handelt es sich um eine Bundesstraße, die nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm, sondern des staatlichen Bauamtes Ingolstadt liegt. Der Gehweg entlang der B 13 zwischen dem Bahnhof und der Ortsteile Eberstetten, Weihern und Förnbach kann aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen (zu geringe Gehwegbreite) nicht für den Radverkehr freigegeben werden. Ihre angesprochene Anregung von Frau Buchner aus dem Jahre 2015 wurde in den Verkehrsentwicklungsplan mitaufgenommen. Wir werden in Zusammenarbeit mit dem staatlichen Bauamt Ingolstadt versuchen, Möglichkeiten zur Verbesserung der aktuellen Situation zu finden. Im Laufe dieses Jahres sollten uns hierzu Ergebnisse vorliegen. Wir bitten bis dahin noch um Ihre Geduld und Ihr Verständnis. Freundliche Grüße i.A. Vanessa Pelzl Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm
von Vanessa Pelzl am 12. Januar 2018 12:21