Radlradar

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Gemeinsam für eine bessere Radinfrastruktur in Pfaffenhofen sorgen! Sie haben eine Idee Kritik, Lob oder eine konkrete Anregung zum Thema Radlfahren in Pfaffenhofen. Verkehrsführung, Schlaglöcher, überflüssige Drängel- bzw. Umlaufgitter, aber auch Lob - hier können Sie die Verantwortlichen in Pfaffenhofen direkt davon in Kenntnis setzen. Einfach mit dem Handy oder zuhause am Computer einen Beitrag anlegen. Alles kann mit Bild und Text übermittelt werden. Sie müssen dazu lediglich Ihre Emailadresse bestätigen. Die Meldungen gelangen so direkt zu kompetenten Ansprechpartnerinnen und –partnern, der diese nach einer fachlichen Prüfung freischaltet, bearbeitet und transparent dokumentiert. Außerdem fließen alle Anregungen in das neue Fahrradkonzept der Stadt ein. Der Radlradar ist eine einmalige Aktion und nur noch bis Ende August 2015 aufrufbar. Danach können entsprechende Anregungen auch im Bürgerforum unter https://buergermelder.pafunddu.de/projects/buergerforum/ eingetragen werden.
Der Radlradar ist eine einmalige Aktion und nur noch bis Ende August 2015 aufrufbar. Danach können entsprechende Anregungen auch im Bürgerforum unter http://buergermelder.pafunddu.de/projekt/burgerforum eingetragen werden.
Sachgebiet Klimaschutz I Nachhaltigkeit der Stadt Pfaffenhofen Herr Dr. Peter Stapel Hauptplatz 18 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm 08441 78-0 www.pfaffenhofen.de/klimaschutz
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#895, Erstellungsdatum 19. Januar 2018 16:41 Sonstiges

Radwegbau Von Abzweigung Eutenhofen nach Tegernbach?

Kommentare

Sehr geehrter Herr Rauner, vielen Dank für Ihre Anfrage in unserem Radlradar. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass aus naturschutzfachlichen Gründen an einer Stelle eine nachträgliche Modifikation der bereits durch Planfeststellungsbeschluss gebilligten Trassenführung vorgenommen wurde; im Anschluss daran waren nicht nur die kompletten Antragsunterlagen zu überarbeiten, der staatliche Umweltschutz forderte auch eine entsprechende Neuberechnung der erforderlichen Ausgleichsflächen. Die insofern fertiggestellten Unterlagen liegen mittlerweile seit Anfang November der Regierung von Oberbayern vor. Ergibt die Prüfung durch die Regierung, dass keine erneute Planfeststellung erforderlich wird, kann über die Kreisverwaltung der Grunderwerb für die nach wie vor fehlende Fläche eingeleitet, der Förderantrag gestellt werden und anschließend im Folgejahr der Bau erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Marzellus Weinmann

von Marzellus Weinmann am 25. Januar 2018 13:24